Ich habe zurzeit einen 70Std Vertrag und würde gerne einen zweiten 70/std Vertrag annehmen, ist das möglich und wenn ja wie wird das mit der Steuerklasse sein?
Ich bin seit einiger Zeit bei einem Caterer angestellt 70Std im Monat und habe die Chance bei einer anderen Firma auch nochmal einen Vertrag mit 70Std zu bekommen, geht das rechtlich und wenn ja, wie sieht das mit der Steuerklasse aus, wenn muss ich dafür anschreiben.
Arbeitgeber 1 hat kein Problem damit dass ich einen Zweitjob annehme, jedoch weiß ich nicht ob ich nur einen Minijob oder noch einen Teilzeitjob annehmen kann.
Vielen Dank für eure Hilfe
2 Antworten
Du kannst jederzeit noch einen Teilzeitjob oberhalb der Minijobbasis annehmen. Das bedeutet dann aber, dass dieser während des Beschäftigungsjahres mit Steuerklasse VI abgerechnet werden wird / muss.
Im Rahmen einer Steuererklärung ab Beginn des Folgejahres kannst Du dann aber die überzahlte Lohnsteuer erstattet bekommen.
Beachte bitte ......
Ja, das geht. Job 2 ist dann halt auf Steuerklasse 6 (automatisch).
Ich bin zurzeit in Kurzarbeit und kann bis minimum Ende Okt. nicht eingesetzt werden, nun stellt sich mir noch die Frage ob das Kurzarbeitergeld mit dem 2.Lohn verrechnet werden kann, oder ob ich diesen Lohn + Kurzarbeitergeld ohne Abzüge behalte ?
Das ist mir alles zu viel Bürokratie und bisher hatte ich es nicht nötig, mir Geld vom Staat geben zu lassen, finde das peinlich genug.