ich habe meine wohnung fristlos gekündigt,aber der Vermieter hat das nicht bestätigt.was kann ich jetzt tun? kann ich in anderen wohnung umziehen?

4 Antworten

Natürlich kannst du ausziehen, du solltest allerdings eine zweite Kündigung hinterherschieben, in der du die Fristlose wiederholst und ersatzweise Fristgerecht kündigst, für den Fall, das die Begründung für die fristlose Kündigung nicht ausreichend ist.

Zudem dafür sorgen, das diese Kündigung bis zum 3. Werktag d.h. 04.04. beim Vermieter vorliegt, damit sie zum 30.06. noch wirksam wird und du nicht ggf einen Monat länger zahlen musst.

Du ziehst aus, zahlst bis Ende der Fristlosen Kündigung und wartest, ob der VM mehr verlangt, entweder er akzeptiert die Fristlose oder er muss begründen, warum er die Fristlose für unwirksam hällt und du bis Ende der regulären Kündigungsfrist zahlen musst.

Ggf musst du eben für 3 weitere Monate Miete zahlen, auch wenn du schon ausgezogen bist.

Du kannst umziehen, wann du willst, aber die Miete musst du noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlen.

Hast du nur fristlos gekündigt, oder auch hilfsweise fristgerecht? Was war der Grund für die Fristlose Kündigung?

Wie kommst Du auf die Idee - Deine Wohnung ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist / 3 Monate zum Monatsschluss fristlos kündigen zu wollen? Weshalb sollte ein Vermieter diesem Ansinnen zustimmen?

Oder gibt es einen triftigen !! Grund für eine fristlose Kündigung - dann bedarf es auch keiner Bestätigung seitens des Vermieters.

Allerdings - ausziehen kannst Du jederzeit - jedoch wirst Du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin "die volle" Miete bezahlen müssen.