Ich habe ein Handy auf eBay gekauft, in der Beschreibung stand, dass es sich um fake ware handelt, hab ich aber nicht gelesen bevor ich das handy gekauft habe?

5 Antworten

Das kommt darauf an, ob im Angebot hinreichend deutlich und erkennbar angegeben wurde, dass es sich um fake handelt.

Passen Kategorie, Startpreis, Bilder dazu und hast du das überlesen, ist der Irrtum in der Sache dein Problem. Hat der Verkäufer dass nur kleingedruckt oder ganz am Ende oder nebenbei angegeben, mit dem Angebot ansonsten aber einen ganz anderen, irreführenden Eindruck erweckt, es handele sich um ein Original, seins.

Rechtlich gesehen ist alles sauber. Es stand ja in der Beschreibung. Wenn es ein privater Verkäufer war, hast du auch kein Rückgaberecht.

Anzeige wird denk ich auch nichts bringen, da er dich ja nicht getäuscht hat. Es stand ja in der Beschreibung.

Ja stand in der Beschreibung.

sind Sie sicher das ich ihn nicht anzeigen kann? Bzw. Die Anzeige wir nichts bringen?

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@Max94

Jetzt hör endlich auf mit Deinem Kinderkram.

Was willst Du denn anzeigen - dass Du zu b... warst zum lesen?

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Ganz so einfach ist es nicht. Stellt der VK in seinem Angebot mit technischen Angaben, Originalbildern usw. einen falschen Eindruck her und erwähnt nur nebenei , dass es ein fake ist, kommt die Rechtsprechung des sog. Schachteltricks zur Anwendung und Anfechtbarkeit wg. Irrtums in Betracht.

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mehr als 20 € hast du dabei hoffentlich nicht in den Sand gesetzt ..... abhaken unter:

" LEBENSERFAHRUNG " !!!

Nein aber das Handy kostete 407€

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@Max94

Na weißt du..... wie naiv muss man eigentlich sein 🙈 ❓

Spätestens dann liest man sich das "verlockende Angebot" nochmals ganz genau durch !

Ein Trost für dich noch.....es hätte auch umgekehrt sein können ☝️ da wärst du nicht der erste geprellte Käufer !!!

Über den Bezahldienst Paypal hat man zumindest einen Käuferschutz und ist auf der sicheren Seite, muss sich aber auch hier zuvor über die Regeln informieren und daran halten ‼‼‼

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Die ganze Story erscheint wenig glaubhaft. Gefälschte Produkte dürfen bei eBay nicht angeboten werden:

https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/grundsatz-zu-repliken-und-flschungen?id=4276

😂😂😂

Man darf vieles nicht macht man aber trotzdem, was für eine Aussage alter.

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@Max94

Alter schreibt man gross - und man bezeichnet hier niemanden so - Du wirst ja hier auch nicht Idiot genannt.

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Was Du tun kannst - künftig nichts mehr bei dort kaufen.

Sonst wirklich nichts?

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