Ich habe den altes Herd und Spühl von meinem Vermieter entsorgt (ja, dumm). Kann der Vermieter als Schadenersatz die Preis von die neue Geräte fragen?

3 Antworten

Nein, er hat nur ein Anrecht auf Zeitwertersatz. Wenn du also irgendwo Baugleiche und Altersgleiche Geräte findest, dann kannst du diese beim Zurückbau einbauen. Oder du lässt die Geräte, die du stattdessen angeschafft hast bei Auszug drin, sofern sie minderst genauso gut sind wie die ausgebauten.

Ich habe eine neue Küche gebaut.mit neue Geräte und mit Spülmaschine, aber die muss ganz weg, lautet Vermieter.

1

Hat der Mieter einen Teppichboden aus der Mietwohnung entsorgt, die Einbauküche verkauft oder andere im Eigentum des Vermieters stehende Einrichtungsgegenstände aus der Mietwohnung entfernt, haben Vermieter einen Schadensersatzanspruch. Mieter haben kein Recht Eigentum des Vermieters zu entsorgen — egal wie alt es ist und ganz unabhängig von der Frage, ob sie es nutzen. Befindet sich in der Mietwohnung z.B. eine Einbauküche und baut der Mieter diese aus und stellt seine eigene Küche auf, ist er verpflichtet die Einbauküche des Vermieters einzulagern und bei Auszug zurückzubauen. Das gleiche gilt für Fußbodenbeläge, wie Teppiche und Laminatböden, Fenster, Türen, Waschmaschinen oder sonstige elektrische Geräte.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-entsorgt-eigentum-des-vermieters/

Oha... sogar mit Quellengabe... beantwortet nur leider die Frage nicht...aber wenigstens müssten wir nicht so viele Pünktchen lesen...

5
@Andri123

naja die komplette Seite würde den Rahmen sprengen

wenn Du den Text gelesen hast, steht da eindeutig "Schadensersatz", außerdem ist unter dem link ein eigener Absatz"Schadensersatz", wer selber lesen kann ist klar im Vorteil, aber danke für Deinen Kommentar

1
Ich habe den altes Herd und Spühl von meinem Vermieter entsorgt

bedeutet, Du musst beim Auszug gleichwertigen Ersatz leisten .... incl. Montagekosten.