Ich erstelle für einen Bekannten Websiten. Muss ich mich als Freiberufler/Gewerbetreibender anmelden?

2 Antworten

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Wenn Du es nur einmal machst, natürlich keine Anmeldung.

Du machst die Arbeit, Du trägst Honorar udn Kosten in die Anlage EÜR Deiner Einkommensteuererklärung für 2023 ein und fertig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt mußt Du nichts unternehmen. Wenn Du tatsächlich dafür etwas Geld erhälst kannst Du es auch bei Deiner Steuererklärung angeben (Antwort von Alarm67). Damit bist Du dann auf der absolut sicheren Seite, was Steuerhinterziehung angeht.