Ich erstelle für einen Bekannten Websiten. Muss ich mich als Freiberufler/Gewerbetreibender anmelden?
Hallo, ich hoffe, Ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ich bin ein kompletter Einsteiger in der ganzen Thematik und verstehe nicht alles, bitte verzeiht mir das.
Ich bin Student und erstelle nebenbei für einen Bekannten zwei Websiten, der zahlt mir auch ein wenig dafür.
Muss ich mich als Freiberufler oder Gewerbetreibender anmelden, auch wenn meine monatlichen Einnahmen unter 300€ sein werden und ich nur einmalig für einen Bekannten diese Dienstleistung anbiete?
Ich freue mich auf Antworten und hoffe, dass meine Frage einigermaßen verständlich formuliert ist. Danke!
2 Antworten
Wenn Du es nur einmal machst, natürlich keine Anmeldung.
Du machst die Arbeit, Du trägst Honorar udn Kosten in die Anlage EÜR Deiner Einkommensteuererklärung für 2023 ein und fertig.
Wenn es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt mußt Du nichts unternehmen. Wenn Du tatsächlich dafür etwas Geld erhälst kannst Du es auch bei Deiner Steuererklärung angeben (Antwort von Alarm67). Damit bist Du dann auf der absolut sicheren Seite, was Steuerhinterziehung angeht.