Ich erhalte neuerdings Pflegegeld Stufe 2.. Außerdem erhalte ich Grundsicherung vom Sozialamt, muss ich das angeben und wird es angerechnet?

1 Antwort

Ja, angeben musst du es.

Eine Anrechnung als Einkommen findet aber nicht statt, da das Pflegegeld auch eine soziale Leistung ist. 

Du hast also Anspruch auf beide soziale Leistungen: Grundsicherung und Pflegegeld.