Ich bin wohnungslos, jetzt habe ich eine wohnung angeboten bekommen, die aber mehr kostet ls das jobcenter bezahlt, muss das jobc die Wohnung trotzdem bezahlen?
Ich bin 58j und durch trennung wohnungslos geworden, ich suche seit 3 j eine Wohnung, jetzt könnte ich eine bekommen, die aber leider teurer ist als das , was das jobcenter bezahlt, gibt es eine Möglichkeit, das das jobcenter die Wohnung trotzdem bezahlen muss.
Danke bea
4 Antworten

Das Jobcenter muss eigentlich nur das bezahlen, was einer angemessenen Miete / Größe der Wohnung entspricht.
Ausnahme: Wenn im Einzelfall es nicht möglich ist, eine Wohnung zu finden, die von der Größe oder der Miete her angemessen wäre, muss das Jobcenter ausnahmsweise auch eine teurere Wohnung bezahlen. Entscheidend ist also die Frage, ob eine angemessene Wohnung am örtlichen Immobilienmarkt tatsächlich verfügbar ist. Wenn es jedoch eine solche Wohnung nicht gibt, dann muss das Jobcenter die tatsächlichen Unterkunftskosten übernehmen. Und zwar so lange, bis am Markt wieder Wohnungen verfügbar sind, deren Kosten angemessen sind. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgericht. Z.B. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - openJur
Du musst also dem Jobcenter nachweisen, dass Du seit längerem erfolglos nach einer "angemessenen" Wohnung suchst. Dafür solltest Du Mietangebote vorlegen, die das belegen (Z.B. Infos einer städtischen Wohnungsgesellschaft, Ausdrucke von immowelt oder immoscout,..) Für Dich spricht, dass Du schon seit 3 Jahren suchst und keine passende Wohnung findest. Das ist ein wichtiges Argument. Berücksichtigen muss man auch, dass der Wohnraum in den letzten Jahren generell teurer geworden ist; mehr als die allgemeine Inflation.
Du solltest also beim Jobcenter beantragen, dass die Kosten für diese Wohnung so lange übernommen werden, bis günstigerer Wohnraum zur Verfügung steht.

Ich kann das nachweisen. Und ich steh auf sämtlichen Wartelisten dies hier so gibt und ich hab auch ein WBS schein. Danke für deine anwort. Gruß bea

Das ist die Theorie. Ob das dann ohne Klage durchzusetzen ist, ist die Frage. Im verlinkten Fall haben die Betroffenen 1,5 Jahre lang die Mehrkosten aus ihrem Regelsatz gezahlt. Auf diese Möglichkeit muss man sich wohl einstellen und überlegen, ob man das tragen kann. Bei 35,-€ Differenz würde ich das wohl in Kauf nehmen, wenn ich seit 3 Jahren keine Wohnung habe. Bei 100,-€ wird es schon schwieriger.

ich suche seit 3 j eine Wohnung, jetzt könnte ich eine bekommen, die aber leider teurer ist als das , was das jobcenter bezahlt,
um wie viel ( pro Quadratmeter bzw. hinsichtlich der Nebenkosten teurer, als die sonst seitens des JC üblicherweise übernommenen Kosten

Wenn die Größe der Wohnung das Limit nicht erheblich überschreitet, könntest du den Restbetrag selber beisteuern.

Nein, du musst den Restbetrag selber zahlen. Nur wenn du schon länger in dieser Wohnung gewohnt hast, wird eine Mieterhöhung bezahlt.