Ich bin Deutschland gemeldet, arbeite in der Schweiz. Wo erhalte ich das KG für meine Kinder?
Ich habe in der Schweiz eine Zweitwohnung, weil ich dort arbeite. Meine Hauptwohnung ist in Deutschland. Meine Lebenspartnerin hält sich sooft es geht auch bei mir in der Schweiz auf, hat aber in Deutschland auch eine Wohnung. Steht uns das Kindergeld weiterhin in Deutschland zu, oder muss es in der Schweiz beantragt werden? Meine Lebenspartnerin ist nicht berufstätig, erhält aber auch keine staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt.
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Die Frage ist, wo euren Hauptwohnsitz habt. Liegt dieser in Deutschland, steht euch auch das deutsche Kindergeld zu. Jedoch gibt es hier einige Sonderregelungen, wenn man im Ausland arbeitet: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf