Ich bin Alleinerziehende Mutter, arbeitslos und möchte gerne ausziehen. Was, wo und wie kann ich was beantragen?
Hallo, Zuerst einmal möchte ich sagen das ich während der Ausbildung im 3 Lehrjahr, meine kleine jetzt 5 Monate alte Tochter zur Welt gebracht haben. Ich selber bin im März 22 Jahre geworden. Es kam sehr unerwartet und nicht geplant mit dem Kindesalter bin ich nicht zusammen. Da ich kurz vor Ende meiner Ausbildung bin habe ich mich dazu entschlossen kleine Elternteil zu nehmen sondern meine Ausbildung in Vollzeit abzuschließen. Jetzt vor kurzen habe ich meine Abschlussprüfung geschrieben diese bestanden jetzt Ende Juni habe ich meine mündliche Prüfung und damit wäre meine Ausbildungszeit als Kauffrau für Speditions und Logistikdienstleistungen zu Ende ich werde auch nicht übernommen. da ich noch bei meinen Eltern wohne mit meiner kleinen Maus in meinen kleinen Kinderzimmer habe ich mich dazu entschlossen etwas eigenes für uns beide zu suchen wir wollen einfach ausstehen allerdings in die nähme meiner Eltern weil ich viel Unterstützung bekommen ich würde auch weiter zuhause wohnen bleiben aber das ist kein Dauerzustand die kleine braucht ihr eigenes Zimmer mit ihrem eigenen Bett momentan schläft sie mit mir in meinen. Ich habe nach langen suchen endlich eine Wohnung in der Nähe gewunden die preislich hier in der Umgebung echt gut ist. Meine Frage ist was steht mir und meiner Tochter zu wo kann ich fragen an wen wende ich mich bei fragen wie Wohngeld Sozialhilfe eigene Wohnung ? Wo beantrage ich einen wohnerstausstattung steht mir überhaupt was zu ? Kann ich überhaupt aussiehen. Da meine kleine noch so klein ist habe ich noch dazu entschlossen nicht direkt nach Arbeit zusichern sondern mir jetzt Zeit mir ihr zu nehmen ihre Entwicklung mitzubekommen die ich leider die ersten 4 Monate nicht hätte da ich meine auszubilden abschließen wollte. Also ich würde nach der mündlichen die Elternteil nehmen. Und gerne in unsere Gemeinse Wohnung ziehen.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße Magdalena +Lea
4 Antworten
1. Ob Du mit dem Vater Deines Kindes zusammenlebst, oder nicht, ändert nichts daran, dass er für den Unterhalt sorgen muss.
2. Die erste Hilfe, die Dir zusteht, ist das Elterngeld.
3. Sollte der Erzeuger Deines Kindes nicht zahlungswillig, oder zahlungsfähig sein, kannst Du zum Jugendamt gehen udn Unterhaltsvorschuss anfordern.
4. In Sachen Wohnung bietet sich das Wohnungsamt an. Evtl. gibt es was im "geschützten Segment" oder zumindest einen Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung.
Es kam sehr unerwartet
Ich habe keine eigene Erfahrung, aber ich meine mich aus dem Bio-Unterricht zu erinnern, dass eine Schwangerschaft neun Monate dauert. Etwas Vorbereitungszeit gibt es also schon.
Kindesunterhalt, Elterngeld und Kindergeld, sowie eventueller Kindeszuschlag für Alleinerziehende Düften soviel ausmachen, dass Du auf weitere staatliche Unterstützung keine Ansprüche mehr hast.
Du kannst hier nachlesen, wie und was Du tun kannst:
Die beste Lösung wäre natürlich, daß Kind in die Obhut der Eltern zu geben und zu arbeiten, denn aus dem Harz IV Sumpf kommt man, je länger man drin ist, immer schlechter wieder raus.
Manches siehst Du etwas blauäugig. Zum einen brauchst Du Deine Familie in der Nähe und dann willst Du vorerst keine Arbeit aufnehmen. Je länger Du nach Deinem Abschluß eine Erziehungspause einlegst, umso schwieriger wird es einen Arbeistplatz zu finden. Dann ist der Weg in die Gruppe der Hartz IV Empfänger schon fast zwangsläufig vorprogrammiert.
Versuche Deine Eltern mit in das Aufziehen Deiner Tochter einzubinden, damit Du möglichst schnell einen Arbeitsplatz findest, dann sind die Frage der eigenen Wohnung auch viel einfacher zu lösen, anstelle jetzt auf Sozialleistungen angewiesen zu sein und den Berufseinstieg zu verpassen.
Hi, grundsätzlich hast du das Recht auszuziehen. Auf Dauer weiter im "Kinderzimmer" zu leben, ist auch nicht das ware. Wenn die Whg. hinsichtlich evtl. ALG2-Bezugs für dich und das Kind angemessen ist, dann los.
Du hast Anspruch auf ALG1 und dann auch wahrscheinlich aufstockend auf ALG2. Dafür musst du dem Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stehen. Bisher haben deine Eltern dich doch ja auch unterstützt, damit wäre die Kinderbetreuung gesichert.
ALG1, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, ALG2
Ich denke auf dieser "Schiene" solltest du fahren. Das bedeutet ja nicht, das du auch sofort Arbeit findest, oder? Freizeit ist schön aber nach 2-6 Monaten wird es auch langweilig.
Für dich, gerade als Alleinerziehende, ist es wichtig beruflich Fuß zu fassen.
Ebenso solltest du die Anträge auf Erstausstattung stehen, ohne Antrag gibt es garnichts.