Ich besitze die doppelte Staatsangehörigkeit lebe in Deutschland und Erbe ein Grundstück was ich verkaufe und zahle die Steuer in Polen, muss ich die in D auch?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Der Grundstücksverkauf wird gemäß Artikel 13 Abs. 1 des deutsch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens in Polen besteuert. Sofern das Grundstück weniger als 10 Jahre im Besitz des Erblassers war, unterliegt der Gewinn in Deutschland dem Progressionsvorbehalt (Artikel 24 Abs. 1 d DBA).

Stimmt, erspart mir eine Antwort.

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In welchem Land liegt denn das geerbte Grundstück? Mit Deiner doppelten Staatsbürgerschaft hat dies erst einmal nichts zu tun, es sei denn Du hast die türkische Staatsbürgerschaft und das Grundststück liegt in der Türkei. Daß Du in Deutschland lebst ist erst einmal aussen vor.

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