Ich 19, Kein zugriff auf's Sparbuch -.- ?

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Da Du volljährig bist, hast Du Anspruch und Verfügung über ein Sparbuch, das auf Deinen Namen lautet.

Du kannst also zur Bank gehen, Auskunft über ein solches Sparbuch einfordern, bestehende Vollmachten für andere Personen auf dieses Sparbuch löschen lassen, und ggf. ein Ersatzsparbuch ausstellen lassen bzw. den Betrag kündigen und auf Dein Girokonto überweisen lassen.

Bis zur Volljährigkeit ist dies nicht möglich, da Du maximal beschränkt geschäftsfähig bist. Ab Volljährigkeit hast Du die vollständige Verfügungsmöglichkeit, sofern das Sparbuch auf Deinen Namen lautet.

So Fern .

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@Zitterbacke

Ja, sofern :-) Ich kenne einige Eltern, die für ihre Kinder zwar etwas zurückgelegt haben, aber unter ihrem eigenen Namen, nicht dem Namen des Kindes - was steuerlich ungünstig ist, aber die Verfügungsgewalt doch ganz deutlich einschränkt :-) Daher diese kleine Seitenanmerkung.

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Und das funktioniert auch ohne ein "Sparbuch" in den Händen halten zu haben ???

Ausserdem wurde mein Perso (hatte den neuen -.- ) eingezogen weil er Defekt war (beim umzugs Ummelden, wurde der eingeschickt.. ) habe keinen Ersatz perso papier zettel, nur den Zettel vom einwohnermeldeamt wo drauf steht das meiner eingezogn wurde..

Ich habe aber ja meine bankkarte/Versichertenkarte+ den Zettel und alte Bankkonto Überweisungen, also das ich mich ausreichend ausweisen könnte damit.

ich hoffe das reicht aus.

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@1aPharma

Wenn Du Dich identifizieren kannst oder persönlich bekannt bist, dann kannst Du natürlich über Deine Konten verfügen. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung von Vollmachten, deren Widerrufung, die Kündigung von Einlagen und alles andere an Bankgeschäften... sofern das Konten auf Deinen Namen sind. Hast Du bei dieser Bank denn selbst auch ein Konto?

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@gandalf94305

Ja habe ich. Ein Normales Bank Konto.

Weil ich habe schon einmal gefragt das ich geld vom Sparbuch auf mein Konto haben will, da meinte die Frau am Schalter das Sie dazu mein Sparbuch bräuchte , in wessen Besitz ich nicht bin ..

Mfg

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@1aPharma

Dann erklärst Du das Sparbuch für verloren und kündigst den Betrag auf dem Konto.

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@gandalf94305

Nur nochmal zur Vergewisserung. Wenn ich mein Sparbuch für verloren erklärt habe, und meinen betrag auf meinem sparkonto lösche ? geht dann mein geld verloren, oder wird das transferiert auf mein konto ?

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Hallo, erfreulicherweise nennst Du deinen Vater noch " Dad ", das lässt doch noch Türen offen auf eine vernünftige Regelung !!!! Ein sachlich geführtes Sohn/Tochter - Gespräch, könnte hier helfen, dass sich die Fronten nicht total verhärten. Die Eltern haben sich bei der Anlage des Sparbuchs für dich vor vielen Jahren schon etwas dabei gedacht. Sie wollten sicher nicht, dass das Guthaben, in für sie sinnlose Ausgaben verpufft. Natürlich bist Du volljährig und könntest über das Sparbuch verfügen aber bringt es das, sich deshalb mit den Eltern evtl. über Jahre mit Nichtbeachtung zu strafen ? Mit 19 hat man natürlich Träume aber mit 21 oder später auch noch. Solange das Geld auf dem Konto liegt ( oder zu günstigeren Konditionen angelegt ) hast Du ein " Ruhepolster " ! Du wirst in ein, zwei Jahren froh sein, diese " Mäuse " noch zu haben und hast evtl. ganz andere wichtigere Ausgaben. Lass das Ganze im Moment so wie es ist und vereinbare mit den Eltern, dass du nach Ablauf der festgelegten Zeit, selbst über das Sparbuch entscheiden willst. mfg K.

Aha, weil die Krise naht willst Du das Geld noch schnell in Sachwerte anlegen, ein neues Auto zum Beispiel oder eine Urlaubsreise.

Da Du volljährig bist, kannst Du nicht nur über Deine Anschaffungen entscheiden, sondern auch über das Sparguthaben verfügen, sofern Du darüber verfügen kannst. Letztgenannte Einschränkung mache ich wegen Deiner Anmerkung, das Konto sei "geteilt". Wenn sich das auf die Vollmacht beziehen sollte, ist das kein Problem. Der Kontoinhaber kann Vollmachten jederzeit widerrufen und im übrigen auch gegen den Willen des Vollmachtnehmers handeln. Er ist ja der "Chef" und er bestimmt. Sofern da doch noch etwas anderes vorliegen sollte, z.B. ein Gemeinschaftskonto, sieht es allerdings anders aus mit der Verfügungsmöglichkeit.

Wie Du an Dein Geld kommen kannst? Geh zur Bank, nimm Deinen Personalausweis mit und löse das Konto auf. Fertig! Vorfälligkeitsentschädigung wird man Dir allerdings abziehen.

Ja, mit der Brechstange geht vieles.

Dabei wird aber sicherlich das Sparguthaben nicht das Einzige sein, was sich auflöst. Aber das ist letztlich Sache des Fragestellers.

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@EnnoBecker

Wenn ich der alte Herr wäre, ich würde den Filius aus Rache aufs Pflichtteil setzen und mir vornehmen, mein Vermögen bis zum Lebensende so zu verjuxen, das das dann allenfalls für Spielzeugautos reicht.

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@EnnoBecker

Gut, dass keiner von Euch mein Vater ist.

Und gut, dass mein Vater der Meinung war, ich soll mir meinen Lebensstandard selbst verdienen.

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@Meandor

Gut, dass keiner von Euch mein Vater ist.

Also, meiner Kinder 4köpf'ger Schar ist meine Vaterschaft nicht peinlich. Und sie teilen meine Werte - sofern ich genug rüberspringen lasse selbstverständlich.

Die Hälfte meiner Kinder dürfte älter sein als der TE. Falls das irgendwen interessiert.

PS:
irgendwen wird rot unterkringelt. iwen nicht. Ich mache mir Sorgen.

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Das was Dich "ankotzt" kannst Du natürlich rückgängig machen, aber dann wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank gefordert und Du hast weniger als wenn Du den geschlossenen Vertrag weiter laufen läßt. Aber Du kannst versuchen die Kontovollmacht Deiner Eltern zu löschen.

Aber sein nicht verwundert, wenn dann Deinen Eltern geeignete Retourkutschen einfallen, die Dir Deine Grenzen deutlich aufzeigen.

Das mit den Grenzen ist längst kein Thema mehr..

Also sollte ich zur Bank gehen mit meienr Bankkarte /perso usw. Alleine - um dann meinem Vater die vollmacht für mein Sparbuch (Dessen sparbuch ich physisch nicht besitze ! ) zu entziehen. wie mach ich das genau ?

Denn ich sehe es schon vor mir, wenn ich morgen zur Bank gehe werdn die zu mir was ich denke, sagen, das das ohne meinen Vater nicht möglich ist oder irgendeinen anderen Bürokratischen Müll praktizieren , sodass ich dann am ende wieder ohne Antwort dumm da stehe.

Ich habe schon einen Anwalt kontaktiert, antwort bleibt abzuwarten , Schonmal Vielen Dank für Eure ganzen Antworten !!! ;) Mfg

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Wenn Du volljährig bist und das Konto auf Deinen Namen lautet, dann bist Du unbeschränkt verfügungsberechtigt. Dann kann Dir Dein Vater nicht mehr reinreden und wenn Du willst, kannst Du ihm auch die Vollmacht entziehen.

Meist wird es sich trotzdem empfehlen, mit dem Vater die Angelegenheit streitfrei zu regeln. Nicht alles was juristisch möglich ist, empfielt sich für die Praxis.