Hypothek bei Erbengemeinschaft?

2 Antworten

ulrike

Gehört ein Grundstück mehreren Personen in Miteigentum nach Bruchteilen (etwa Eheleuten zu je 1/2) kann der einzelne Bruchteil mit einer Hypothek belastet werden.

Dagegen kann ein Grundstück, das mehreren Personen gesamthänderisch gehört (z. B. Erbengemeinschaft) nur insgesamt belastet werden (§ 1114 BGB). Der Anteil des einzelnen Beteiligten (z. B. Miterbe) ist nicht selbständig belastbar.

Es ist regelmäßig schwierig, einen Bruchteil zwangsweise zu verwerten.

Noch ein Hinweis: Ansprüche aus einem nicht vollstreckbaren Schuldanerkenntnis verjähren seit 1. Jan. 2002 in drei Jahren. Deshalb ist eine vollstreckbares Grundpfandrecht (Hypothek, Grundschuld) ratsam.

Besonders hilfreich, vielen Dank!

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Du meinst Hypothekenfinanzierung?

Eine Hypothek kann nur aufgenommen werden, wenn alle Eigentümer unterschreiben.

Niemand gibt einen Hypothekenkredit an einen einzelnen Teilnehmer einer Erbengemeinschaft. Weil jeder könnte ja die Versteigerung beantragen.