Honorarvertrag / Urlaub / Krankheit?
Guten Tag,
ich will einen Vertrag mit monatlicher Pauschalbezahlung für die Tätigkeit als Marketing-Managerin in einer Pension abschließen. Ich stehe damit in persönlicher Abhängigkeit zum Arbeitgeber, bin weisungsgebunden und in die betriebliche Organisation eingliedert.
Für mich ergeben sich folgende Fragen:
- Wie ist die korrekte Bezeichnung für den Vertrag? Honorarvertrag, Werksvertrag...?
- Muss das Honorar auch für den Urlaub gezahlt werden?
- Wie verhält es sich mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
2 Antworten
Was du abschließen willst dürfte ein ganz normaler Arbeitsvertrag sein. Du sagst doch selber, dass du weisungsgebunden, vom AG abhängig und in die betriebliche Organisation eingebunden bist. Damit bist du meiner Meinung nach angestellt.
Dementsprechend erhälst du kein Honorar sondern Lohn oder Gehalt.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht, Lohnfortzahlung im Urlaub ja.
Im Krankheitsfall muss der AG 6 Wochen Lohn zahlen. Danach entweder die GKV oder, wenn vereinbart, die PKV.
Ein normaler Anstellungsvertrag.
Es heißt dann nicht Honorar (das ist es bei Selbständigen), sondern Gehalt.
Das Gehalt wird auch im Urlaub weiter gezahlt und bei Krankheit bis zu 6 Wochen.
Danke. Aber kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld? Hab inzwischen das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer gefunden, das in § 1 formuliert: "Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub."