Honorarvertrag / Urlaub / Krankheit?

2 Antworten

Was du abschließen willst dürfte ein ganz normaler Arbeitsvertrag sein. Du sagst doch selber, dass du weisungsgebunden, vom AG abhängig und in die betriebliche Organisation eingebunden bist. Damit bist du meiner Meinung nach angestellt.
Dementsprechend erhälst du kein Honorar sondern Lohn oder Gehalt.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht, Lohnfortzahlung im Urlaub ja.
Im Krankheitsfall muss der AG 6 Wochen Lohn zahlen. Danach entweder die GKV oder, wenn vereinbart, die PKV.

Danke. Aber kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld? Hab inzwischen das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer gefunden, das in § 1 formuliert: "Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub."

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@Yavanna

Da geht es um Lohnfortzahlung im Urlaub. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung. So wie Weihnachtsgeld. Und das ist freiwillig.

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Ein normaler Anstellungsvertrag.

Es heißt dann nicht Honorar (das ist es bei Selbständigen), sondern Gehalt.

Das Gehalt wird auch im Urlaub weiter gezahlt und bei Krankheit bis zu 6 Wochen.

Alles verstanden, danke Euch allen!

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