Höhere Nebenkosten durch den Freund?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst mal: Nein!

Diese Forderung ist zu pauschal und nicht verursachungsgerecht formuliert. Man könnte den Vermieter um einen schriftlichen Vorschlag oder eine schriftliche Erläuterung bitten, "damit keine Mißverständnisse entstehen".

Der BGB-Normalabrechnungsmodus (wenn im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist) sind ohnehin die QM, egal wieviele Personen darauf herumlaufen. Allenfalls verbrauchsbezogenene NK (wie Wasser und Abwasser) können eine Rolle spielen. Und man muß ja nicht die Trikots der Fußballmannschaft des Freundes in der Gemeinschaftswaschmaschine waschen und im Gemeinschaftstrockenraum aufhängen.

PS: Natürlich darf Dein Freund zu Besuch kommen (bis ca. 2 Monate ununterbroches Besuchsrecht), aber das ist ein anderes Thema.

8-10 Tage dürfte noch ein Grenzfall sein. da kommt es auf die Wohnungsgröße an.

Bei einem 1 Zimmer Appartement, würde ich da eher zu den höheren Nebenkosten neigen, weil die Wohnung ja eigentlich nur auf 1 Person ausgerichtet ist, als bei einer 3 Zimmerwohnung, wo ein Besuch eher einzukalkulieren ist.

Hier müsste man wissen, wie die Nebenkosten lt. Mietvertrag berechnet und umgelegt werden. Werden alle Kosten nach qm Wohnfläche / Heizfläche umgelegt, ist es erst mal egal, wie viele Personen in der Wohnung leben oder sich aufhalten. Aber auch in diesem Fall erhöhen sich die Kosten durch den gestiegenen Verbrauch. Auch Dein Freund wird z.B. Duschen oder die Toilette benutzen und verursacht so einen höheren Verbrauch und natürlich höhere Gesamtkosten. Bedenke, dass der Vermieter bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung mit den jeweiligen Kosten i.d.R. in Vorlage tritt. Auch für Dich kann es nur von Vorteil sein, monatlich einen kleinen Mehrbetrag zu zahlen als bei Vorliegen der Jahresrechnung eine größere Summe an Nachforderung zu leisten. Dir Frage, wann Besuch aufhört und Wohnen anfängt, müsste u.U. ebenfalls geklärt werden. Man sagt, dass Besuch i.d.R. ca. 6-8 Wochen beträgt. Wie von wfwbinder angemerkt, muss man auch berücksichtigen, wie groß Deine Wohnung ist. Bei einem 1-Zimmer-Appartement kann man schnell von Überbelegung reden, wenn Dein Freund regemäßig dort verweilt.

Auch wenn er ständig bei Dir wohnen sollte muss kein erhöhter Abschlag akzeptiert werden, was aber keinen rechten Sinn macht weil dann spätestens zum Jahresabschluss eine höhere Zahlung fällig wird.