Hobbyraum im Keller Mehrfamillienhaus , wo melden?

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Eine andere Baugenehmigung wird nicht notwendig sein. Denn man kann baurechtlich einen Kellerraum auch als privaten Hobbyraum oder Fitnesraum nutzen. Man wohnt ja nicht drin.

Eine andere Frage ist das bei der Eigentümergemeinschaft. Da hängt es davon ab, was ist der Teilungserklärung steht. Wenn da genau festgelegt wurde, dass man den Keller nur für Lagerzwecke nehmen darf, dann bräuchte man die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Meistens wird das aber nicht so eindeutig geregelt. Soweit also die Nutzung des Kellerraums als Hobbyraum keinen stört, braucht man dann keine Zustimmung der anderen. Du kannst es ja mal drauf ankommen lassen. Oder Du sprichts mit der Hausverwaltung ob man da ein Problem sieht.

Vielen dank, bei der EV haben sie gesagt, dass wenn es Jemanden stört, er privat klagen kann.

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