Hinzuverdienstgrenzen bei BG Waisenrente

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Angerechnet wird das Einkommen das das 17,6 fache des aktuellen Rentenwertes überstiegt. Da der aktuelle Rentenwert derzeit 27,47 € beträgt liegt der Freibetrag somit bei 17,6 x 27,47€ = 483,72. Da für eine Anrechnung aber das maßgebende Einkommen relevant ist, bleibt die Frage was ist das relevante Einkommen. Das maßgebende einkommen ist das Einkommen das du erzielst abzüglich 40%. Somit bleibt für dich ein Bruttoeinkommen von 806,20 € anrechnungsfrei. Der übersteigende Teil wir zu 40% angerechnet. Wenn du aus der BG eine Waisenrente erhätst, müsstest du aber, sofern der verstorbene Elternteil in der gesetzl. Rentenversicherung war, auch daraus ein Waisenrente erhalten. Bitte prüfe das mal und beantrage diese ggfs,