Hinterlegtes Testament bei Amtsgericht wurde eröffnet, nun zuhause ein anderes gefunden, was tun?
Meine Großtante ist vor einigen Monaten verstorben- die Erben erhielten schon ein Schreiben, daß es ein hinterlegtes Testament gab, das nun auch schon eröffnet wurde. Mittlerweile wurde man aber beim Ausräumen der Wohnung fündig- es tauchte ein weiteres Testament auf, daß noch nicht sehr alt ist. Sollte man das noch einreichen, oder gilt nur das, das beim AG vorlag?
1 Antwort
Hallo,
grundsätzlich gilt das letzte vom Erblasse verfasste Testament.
Ein Testament kann zwar beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt werden, damit es nach dem Tod auch garantiert gültig ist und "gefunden" wird. Selbst verfasste und private Testamente sind aber trotzdem gültig, sofern sie die wenigen Erfordernisse (wie voller Besitz der geistigen Kräfte usw.) erfüllt.
Um den Rechtsanspruch zu schützen, würde ich das kürzlich aufgefundene Testament ebenfalls beim Amtsgericht einreichen. Das Gericht wird dann prüfen, ob das gefundene Testament das alte Testament "ablöst" oder aufgrund von Formfehlern oder mangelnder geschäftsfähigkeit (z.B. bei Demenz u.ä.) nicht gültig ist.