Heizung durch Blitzschlag komplett defekt - Was zahlt die Versicherung bei gleitendem Neuwert?
Hallo zusammen und schon mal vorab danke für eure Antworten.
Ich habe gefühlt das halbe Internet abgesucht, jedoch nichts gefunden was meine Frage beantworten könnte.
Unsere Heizung wurde durch einen in unmittelbar in der Nähe eingeschlagenen Blitz komplett beschädigt, so dass diese ausgetauscht werden muss. Wir sind mit einer Wohngebäudeversicherung samt Elementarschäden versichert.
Unsere Heizung ist rund 20 Jahre alt und laut Hersteller fehlen entsprechende Ersatzteile, so dass die Heizung nicht mehr zu reparieren ist. Ich habe den Schaden der Versicherung gemeldet und die neue Heizung kostete 6600 Euro. Jetzt würde ich gerne wissen in welcher ungefähren Höhe die Versicherung haftet. Und was sagt mir dabei der gleitende Neuwert. Bekomme ich den Zeitwert ersetzt oder gar die neue Heizung bezahlt? Mein Versicherungsmakler sagt mir leider ständig: Es dauert... Wir haben noch keine Rückmeldung.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Beste Grüße Christoph
1 Antwort
Mit Sicherheit wird dieser Fall nicht nur nach Aktenlage entschieden, sondern die Versicherung wird einen Sachverständigen heraus schicken um den Schaden zu begutachten.
Vor vielen Jahren ist mir bei einem Rohrbruch passiert, dass dieser Sachverständige dann die Neuverfliesung abgelehnt hat unter Hinweis auf einen Anbieter der Fliesen aus allen Jahrzehnten im Lager hatte und ärgerlicherweise sogar die des beschädigten Fabrikats. Neue Fliesen gab es deshalb nicht.
Womöglich gibt es auch für Ersatzteile ähnliche Anbieter.
Nur wenn das nicht der Fall ist wird man Dir eine neue Heizung bezahlen. Genügend Anlaß zum Streit wird es aber auch dann geben, z.B. darüber, ob auch der oftmals bei modernen Heizungen erforderliche Kamineinzug (bei Brennwertheizung kommt man nicht ohne aus!) zum Schadensumfang gehört.