Heiratschwindler - Wie kann man Schadensersatz von solchem Betrüger verlangen?

2 Antworten

"Sie steht im Vertrag als Gesellschafter bürerlichen Rechts"

Steht er als der zweite drin? Weil sie allein kann ja keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebildet haben.

Die ganzen Frgen warum sie nicht entsprechende Dinge anders gemacht hat spare ich mir, denn vor lauter Liebe wird sie nicht daran gedacht haben, dass eine direkte Zahlung einfach gewesen wäre, als erst ihm das Geld zu geben.

Auf jeden Fall sollte sie den Notar kontaktieren. Wie das mit dem Vertrag gelaufen ist. So kann sie auch schnell feststellen, ob da Geld geflossen ist.

Wenn man den Mann finden kann, kann man ihn auch belangen. Sie kann zumindest eine Abhebung des Geldes im Zeitraum des Vertrages nachweisen. So schlecht sind die Chancen nicht, aber wenn er das Geld irgendwo versteckt hat, ist das, das größte Problem.

Ja der Notar muss auch kontaktiert werden. Er ist ihr zur Auskunft verpflichtet. Denn wenn er das Geld tatsächlich erhalten hat, wird sie möglicherweise bald im Grundbuch selbst eingetragen. Sie könnte aber auch die weiteren Hinderungsgründe erfragen. Wenn sie aber eingetragen ist, hätte sie wohl eine Sicherheit in dem Miteigentumsanteil an dem Grundstück und könnte notfalls die Teilungsversteigerung beantragen. Daneben sollte sie in der Tat zur Polizei gehen.