Heiratschwindler - Wie kann man Schadensersatz von solchem Betrüger verlangen?
Eine Bekannte kam in ihrer Not zu mir und berichtete mir davon, dass sie wohl einem Heiratsschwindler zum Opfer gefallen ist. Er versprach ihr eine eheliche Lebensgemeinschaft und finanzierte mit ihrem Geld den Kauf von einem Hausgrundstück, das ihr ehegemeinsames Haus werden sollte. Das Geld hatte sie noch von ihren Eltern als vorweggenommenes Erbe gefordert und als solches erhalten. Es geht um den Betrag von 200.000 Euro. Sie weiß auch nicht, ob der Mann das Geld tatsächlich an den Verkäufer bzw. Notar weiter gezahlt hat. Denn sie sind nicht im Grundbuch eingetragen; dort ist nur eine Auflassungsvormerkung aufgeführt. Sie stehen im Notarvertrag als Gesellschafter bürgerlichen Rechts, was alles er gemacht hat. Sie hat keinen Vetrag; nur ihm geglaubt, dass er die Ehe bzw. Lebensgemeinschaft mit ihr will, was alles nicht zutraf. Er hat weder Geld noch wollte er sie jemals ehelichen, sondern offensichtlich nur ein Haus in seiner Umgebung finanzieren, wenn das alles überhaupt stimmt. Was soll sie jetzt tun? Wie kommt sie an ihr Geld?
2 Antworten

"Sie steht im Vertrag als Gesellschafter bürerlichen Rechts"
Steht er als der zweite drin? Weil sie allein kann ja keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebildet haben.
Die ganzen Frgen warum sie nicht entsprechende Dinge anders gemacht hat spare ich mir, denn vor lauter Liebe wird sie nicht daran gedacht haben, dass eine direkte Zahlung einfach gewesen wäre, als erst ihm das Geld zu geben.
Auf jeden Fall sollte sie den Notar kontaktieren. Wie das mit dem Vertrag gelaufen ist. So kann sie auch schnell feststellen, ob da Geld geflossen ist.
Wenn man den Mann finden kann, kann man ihn auch belangen. Sie kann zumindest eine Abhebung des Geldes im Zeitraum des Vertrages nachweisen. So schlecht sind die Chancen nicht, aber wenn er das Geld irgendwo versteckt hat, ist das, das größte Problem.

Ja der Notar muss auch kontaktiert werden. Er ist ihr zur Auskunft verpflichtet. Denn wenn er das Geld tatsächlich erhalten hat, wird sie möglicherweise bald im Grundbuch selbst eingetragen. Sie könnte aber auch die weiteren Hinderungsgründe erfragen. Wenn sie aber eingetragen ist, hätte sie wohl eine Sicherheit in dem Miteigentumsanteil an dem Grundstück und könnte notfalls die Teilungsversteigerung beantragen. Daneben sollte sie in der Tat zur Polizei gehen.