Heirat einer Ausländerin und Anwendung der Splittingtabelle nach Hochzeit für 2007

1 Antwort

Also, die Einkünfte Deiner Verlobten und zukünftigen ehefrau gehören mit in die Einkommensteuererklärung.

Sie werden ebenso berechnet wie die hiesigen Einnahmen. Sie bekommt also den gleichen Freibetrag angerechnet, wie Du.

Dadurch steigt aber das gemeinsame Einkommen eben auch kräftig an.

Ich kenne das Doppelbesteuerungsabkommen mit China nicht, aber vermutlich wird die chinesische Steuer wie eine deutsche Vorauszahlung angerechnet. Sollte das zu einem ungewünschten Ergebnis führen (Nachzahlung), könnt ihr noch immer die getrennte Veranlagung beantragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986