Heirat einer Ausländerin und Anwendung der Splittingtabelle nach Hochzeit für 2007
Hallo community, hier gleich meine Einstandsfrage.
Ich werde am 24.12 in Hongkong meine chinesische Verlobte heiraten und wir wollen dann noch bis zum 30.12 uns hier anmelden um noch für 2008 gemeinsam veranlagt zu werden. Das Finanzamt hat mit bestätigt es geht so. Jetzt die Frage zur Anwendung der Splittingtabelle und den Einkommen. Wenn ich nur mein Gehalt nehme ist alles OK, wie sieht es dann mit Ihrem Einkommen aus das Sie in China bekommen hat, es muss angegeben werden sagte mir das Finanzamt aber ich weiss jetzt nicht ob es einfach nur aufgeschlagen wird auf mein Einkommen oder nicht ,weil es ja schon im Ausland versteuert wurde sagte man mir.
Mich interessiert einfach nur rechnet es Sich steuerlich wenn Sie z.B. die Hälfte verdient hat wie ich (ca.40000.- bei mir) das wir schnell nach Deutschland zurückfliegen und uns noch bis zum 30.12 hier anmelden ?
Hab ich noch irgendwelche Infos vergessen ? Vielen Dank schonmal und Gruss Ronny
1 Antwort

Also, die Einkünfte Deiner Verlobten und zukünftigen ehefrau gehören mit in die Einkommensteuererklärung.
Sie werden ebenso berechnet wie die hiesigen Einnahmen. Sie bekommt also den gleichen Freibetrag angerechnet, wie Du.
Dadurch steigt aber das gemeinsame Einkommen eben auch kräftig an.
Ich kenne das Doppelbesteuerungsabkommen mit China nicht, aber vermutlich wird die chinesische Steuer wie eine deutsche Vorauszahlung angerechnet. Sollte das zu einem ungewünschten Ergebnis führen (Nachzahlung), könnt ihr noch immer die getrennte Veranlagung beantragen.