Heirat - Was ist Einzelveranlagung und was ist Zusammenveranlagung?
Leidiges Thema, Internet ist voll davon. Dennoch, ich möchte ein für allemal die Begriffe klären:
- Einzelveranlagung vs Zusammenveranlagung
- Steuerklasse
Was ich meine verstanden zu haben:
- Die Steuerklasse gruppiert mich nur hinsichtlich Lohnsteuer ein. Meine Einkommenssteuerschuld ist davon unberührt. Das heißt am Ende des Jahres nach meiner Einkommenssteuererklärung ist es egal in welcher Steuerklasse ich war, es gibt dann halt eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung.
- Nach Heirat bin kann ich wählen zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung (default: Zusammenveranlagung). Wenn ich Zusammenveranlagung wähle, hab ich noch weitere Wahlmöglichkeiten der Steuerklasse: 4/4 mit oder ohne Faktor, 3/5 oder 5/3
- Bei Zusammenveranlagung egalisiert sich die Wahl der Steuerklassen bei der Einkommenssteuererklärung (es ist Wurscht ob wir 4/4 oder 3/5 oder 5/3 wählen), außer jedoch hinsichtlich Lohnersatzzahlungen
- Bei Heirat und Einzelveranlagung werden beide Partner nach Grundtabelle besteuert und somit genauso, als wären sie nicht verheiratet
Viel Halbwissen, nix gescheites. Kann das bitte jemand ordnen und korrigieren. Möglichst ohne weiteres Halbwissen und Vermutungen ;)
Liebe Grüße
Stefan
3 Antworten
Kleine Ergänzung:
Mit der Wahl der Steuerklasse 3/5 entscheidet man sich auf jeden Fall dazu, verpflichtend bis 31.7. des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben.
Bei 4/4 steht es einem frei und man hat auch 4 Jahre Zeit. Wenn beide gleich viel verdienen, wirkt sich das Ehegattensplitting ohnehin nicht aus.
- Die Steuerklasse gruppiert mich nur hinsichtlich Lohnsteuer ein. Meine Einkommenssteuerschuld ist davon unberührt. Das heißt am Ende des Jahres nach meiner Einkommenssteuererklärung ist es egal in welcher Steuerklasse ich war, es gibt dann halt eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung.
Absolut richtig, genau so ist es!
- Nach Heirat bin kann ich wählen zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung (default: Zusammenveranlagung). Wenn ich Zusammenveranlagung wähle, hab ich noch weitere Wahlmöglichkeiten der Steuerklasse: 4/4 mit oder ohne Faktor, 3/5 oder 5/3
Nein, widerspricht auch deiner vorherigen Aussage. Wenn Du verheiratet hast, kannst Du zwar zwischen Steuerklasse 4/4 und 3/5 wählen, am Ende kommt es aber auf das zu versteuernde Einkommen, die darauf errechnete Einkommensteuer und die anzurechnende Lohnsteuer an. Auch wenn Du Steuerklasse 3 und deine Frau / Mann die 5 wählen, könnt ihr eine Einzelveranlagung machen - bei dem einen dann vermutlich mit Nachzahlung und beim anderen vermutlich mit Erstattung.
- Bei Zusammenveranlagung egalisiert sich die Wahl der Steuerklassen bei der Einkommenssteuererklärung (es ist Wurscht ob wir 4/4 oder 3/5 oder 5/3 wählen), außer jedoch hinsichtlich Lohnersatzzahlungen
Nicht so ganz. Die Steuerklasse 4 entspricht der Steuerklasse 1. Bei Steuerklasse 3 werden alle Abzüge und Freibeträge der Ehegatten zusammen berücksichtigt, bei Steuerklasse 5 werden so gut wie keine Freibeträge berücksichtigt. Je nach Wahl der Steuerklassen kam es somit bei der Einkommensteuerveranlagung zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommen.
- Bei Heirat und Einzelveranlagung werden beide Partner nach Grundtabelle besteuert und somit genauso, als wären sie nicht verheiratet
Kann man so sagen.
Die Steuerklasse gruppiert mich nur hinsichtlich Lohnsteuer ein. Meine Einkommenssteuerschuld ist davon unberührt. Das heißt am Ende des Jahres nach meiner Einkommenssteuererklärung ist es egal in welcher Steuerklasse ich war, es gibt dann halt eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung.
Soweit richtig. Wobei es keine Nachzahlung gibt, wenn man als Single St-Kl. 1, oder als verheiratete beide die St.-Kl. 4 haben.
Nach Heirat bin kann ich wählen zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung (default: Zusammenveranlagung).
Genau richtig. in weit über 90 % der Fälle ist Zusammenveranlagung günstiger.
Wenn ich Zusammenveranlagung wähle, hab ich noch weitere Wahlmöglichkeiten der Steuerklasse: 4/4 mit oder ohne Faktor, 3/5 oder 5/3
Nein, die Steuerklassenwahl muss ein Ehepaar sowieso treffen. entweder 4/4, oder auf Antrag 3/5, oder 5/3 das hat aber mit Zusammen-, oder Einzelveranlagung nichts zu tun. Die Wahl trifft man erst bei der Steuererklärung.
Bei Zusammenveranlagung egalisiert sich die Wahl der Steuerklassen bei der Einkommenssteuererklärung (es ist Wurscht ob wir 4/4 oder 3/5 oder 5/3 wählen), außer jedoch hinsichtlich Lohnersatzzahlungen
Stimmt, aber die Lohnersatzzahlungen können lediglich zu einer Nachzahlung führen.
Bei Heirat und Einzelveranlagung werden beide Partner nach Grundtabelle besteuert und somit genauso, als wären sie nicht verheiratet
Genau richtig. Das ist übrigens auch die Version, die mit der Steuerklassenkombination 4/4 impliziert wird. Steuerklasse 4 entspricht Steuerklasse 1.