Hausverkauf zu Lebzeiten, Schenkung an Kinder?

4 Antworten

Dein Post wirft vor allem erstmal eine Reihe von Fragen auf:

  • Wie kann es sein, dass deine Mutter bei der Scheidung nicht auf der Eintragung bestanden hat? Gibt es dazu keinen Vertrag? Wenn es einen Vertrag gibt, würde ich vermuten, dass du durchaus einen Anspruch hast.
  • Wie wurde der Wert der Immobilie ermittelt? Ich würde mich nicht auf die Aussage von jemanden verlassen, der eigentlich kein Interesse hat den tatsächlichen Marktwert als Basis zu nennen.

Lass dich von einem Fachanwalt beraten. Bei der Summe im die es geht lohnt sich das. Forenauskunft hilft dir nicht.

Wieso solltest Du vom Vater nicht erben und/oder später Dein Pflichteil nicht bekommen?

Das hat doch mit der Nichteintragung/Eintragung im Grundbuch NULL zu tun!

Verstehe ich nicht!

Nimm’s und sei froh. Anspruch hast du keinen,

Das kannst Du nicht wissen: wenn die Übertragung des Hauses auf die Kinder seinerzeit Bestandteil einer rechtsverbindlichen Scheidungsvereinbarung war, dann hat im Gegenteil der Vater keinen Anspruch auf das Haus.

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@Eifelia

Das war wohl ned so sonst wärs eingetragen worden. Ö ist zwar eine bananenrepublik aber das wär passiert.

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Gibt es diese Einigung deiner Eltern Schriftlich? Wie lange ist das her? Seit wann wusstet ihr davon?

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