Hausverkauf zu Lebzeiten, Schenkung an Kinder?
Mein Vater möchte das Haus verkaufen, welches er zusammen mit meiner Mutter gebaut hat, weil er ins Betreute Wohnen zieht.
Bei der Scheidung der Eltern hat meine Mutter auf ihren Anteil bzw. auf die Eintragung ins Grundbuch verzichtet, mit der Forderung, dass er uns zwei Kinder ins Grundbuch einträgt. Mein Vater hat zwar zugestimmt, hat uns aber nie, wie vereinbart, ins Grundbuch eintragen lassen. Wir Kinder waren immer der Meinung, dass alles korrekt geregelt wurde.
Nun will er das Haus verkaufen, der Wert liegt laut seinen Angaben bei ca. EUR 500.000,-. Mir hat mein Vater einen Schenkung in Höhe von EUR 50.000,- angeboten. Nachdem ich nicht im Grundbuch stehe, habe ich laut Gesetz keinen Anspruch auf einen Pflichtteil bzw. kann er mit dem Haus machen, was er will.
Soll ich für die Schenkung dankbar sein? Nachdem er jahrelang darüber geschwiegen hat, dass wir gar nicht im Grundbuch stehen, bin ich zugegebenermaßen leider etwas misstrauisch gegenüber meinem Vater geworden.
Danke für hilfreiche Antworten.
4 Antworten

Dein Post wirft vor allem erstmal eine Reihe von Fragen auf:
- Wie kann es sein, dass deine Mutter bei der Scheidung nicht auf der Eintragung bestanden hat? Gibt es dazu keinen Vertrag? Wenn es einen Vertrag gibt, würde ich vermuten, dass du durchaus einen Anspruch hast.
- Wie wurde der Wert der Immobilie ermittelt? Ich würde mich nicht auf die Aussage von jemanden verlassen, der eigentlich kein Interesse hat den tatsächlichen Marktwert als Basis zu nennen.
Lass dich von einem Fachanwalt beraten. Bei der Summe im die es geht lohnt sich das. Forenauskunft hilft dir nicht.

Wieso solltest Du vom Vater nicht erben und/oder später Dein Pflichteil nicht bekommen?
Das hat doch mit der Nichteintragung/Eintragung im Grundbuch NULL zu tun!
Verstehe ich nicht!

Nimm’s und sei froh. Anspruch hast du keinen,

Gibt es diese Einigung deiner Eltern Schriftlich? Wie lange ist das her? Seit wann wusstet ihr davon?
Das kannst Du nicht wissen: wenn die Übertragung des Hauses auf die Kinder seinerzeit Bestandteil einer rechtsverbindlichen Scheidungsvereinbarung war, dann hat im Gegenteil der Vater keinen Anspruch auf das Haus.