Hausverkauf vom Vater: ich habe eine schriftliche Vollmacht. Brauche ich eine notarielle Vollmacht von meinem Vater ?

3 Antworten

Kappenberg:

Dein Vater möchte dich bevollmächtigen, sein Hausgrundstück zu verkaufen und die Auflassung zu erklären.

Die Vollmacht bedarf der notariellen Beurkundung;  Beglaubigung genügt nicht, eine privatschriftich verfasste Erklärung schon gar nicht.

Du könntest aber auch als Vollmachtsloser auftreten, dein Vater müßte dann - um die Wirksamkeit des Vertrages herbeizufürfhen - die vor dir abgegebenen Erklärung genehmigen. Hier genügt die notarielle Beglaubigung seiner Unterschrift unter die Genehmigungserklärung.

Den kostengünstigsten Weg zeigt dir der Notar auf.

Der sicherste Weg für den Vater wäre die nachträgliche Genehmigung (oder auch die Ablehnung).

Franzl hat vollkommen Recht. Hier habe ich eine interessante Frage an einen Anwalt gefunden.

https://www.google.de/amp/www.frag-einen-anwalt.de/Haus-der-pflegebeduerftigen-Mutter-verkaufen--f117860.html%3Famphtml%3D1?client=safari

In diesem Fall ist der Elternteil pflegebedürftig und sogar dement. Sowas kommt immer öfter vor. Insofern lieber jetzt als später die notarielle Beurkundung nachholen, denn es kann immer jemand ankommen und behaupten du hättest nicht im Interesse deines Vaters gehandelt, Geld schlecht verwaltet o.ä. So bist du auf der sicheren Seite. 

Alles Gute für den Hausverkauf!

Für Hausbesichtigungen brauchst Du keine notarielle Vollmacht, aber für Verkaufsverträge schon.