Hausverkauf nach Scheidung?
Guten Tag,
wenn während oder nach der Scheidung das gemeinsame Haus verkauft wird,dann wird bei gemeinsamer Veranlagung der Verkaufspreis geteilt.
Muss dieser Verkaufserlös versteuert werden?
Herzliche Grüße und danke
Hans-W.Schmidt
4 Antworten

wenn während oder nach der Scheidung das gemeinsame Haus verkauft wird,dann wird bei gemeinsamer Veranlagung der Verkaufspreis geteilt.
Deine Formulierung ist etwas unklar.
Wenn wegen der Scheidung, das Haus verkauft werden muss, weil keiner der Eheleute, den Zugewinnausgleich zahlen kann, dann wird der Erlöse so geteilt, wie es der Zugewinnausgleich erfordert.
Ob auf den Verkaufsgewinn Einkommensteuer zu zahlen ist, richtet sich nach § 23 EStG. Wenn es sich um das nur zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigenheim handelt, ist keine Einkommensteuer zu zahlen.
Eventuelle Vermögensübertragungen anlässlich eine Scheidung lösen auch keine Schenkungssteuer aus.

Das selbst bewohnte Haus hat mit der Veranlagung nichts zu tun und Steuern müssen auch nicht bezahlt werden.
Anders bei vermieteten Objekten.
Klipp und klar NEIN. Der §23 des EStG trifft auf dich nicht zu. Es ist dein privates bewohntes Eigenheim und kein Renditeobjekt oder eine Immo-Beteiligung. Lass dich nicht hier von den Oberklugen wuschig machen! Ausserdem muss der Erlös nicht "Fifty-Fifty" geteilt werden. Sondern nur der Zugewinn während der Ehe und wenn es DEIN HAUS vor der Ehe war, heisst das auch nicht, dass deine Ex das Haus "zur Hälfte abbekommt" . Ich rate dir das einen Anwalt machen zu lassen. Wir hatten schon Fälle wie deinen! Die Frau hat meist versucht das "halbe Haus" abzubekommen aber laut Verkehrswert-Gutachten und zu "erwartendem Erlös" und im "Vergleich zu größenähnlichen Immobilien" kam IMMER ein relativ geringerer Betrag als "Zugewinn" beim Verkaufswert bei Gutachten heraus und der Ehemann (ist eh der GEBEUTELTE) musste dann nur noch einen relativ geringen Betrag der Frau ausbezahlen. DAS würde ich dir auch empfehlen. ODER du verweigerst die Scheidung SOLANGE bis du das Haus SELBER verkaufts (solange es im Grundbuch DEINS ist?????). Der Zugewinn dürfte dann umso geringer ausfallen wenn der Käufer......sagen wir mal...."Dein Kumpel" von der Uni ist ;-)))))))))) Ist deine Scheidung schon durch?
Ein Haus hat mit der Veranlagung nie etwas zu tun.
Hier aber geht es um den Veräußerungsgewinn - ob der was damit zu tun hat, sagt uns die entsprechende Vorschrift im Gesetz.
Auch vermietete Objekte haben mit der Veranlagung nichts zu tun - wohl aber die Einkunftsart "V+V.