Hausverkauf im Trennungsjahr?

2 Antworten

Theoretisch ja, praktisch nein.

DEin Frau hat Anspruch auf Zugewinnausgleich. Aber da ist fraglich ob das nach einer so kurzen Ehe zum tragen kommt.

Und selbst wenn, in 5 Monaten wird ja kein nennenswerter Zugewinn entstanden sein.

Also, Du kannst frei entscheiden und brauchst keine Zahlungen an die Ehefrau zu befürchten.

Nach der Schilderung war die Immobilie schon vor der Heirat in ihrem Besitz und ist damit kein Bestandteil des ehelichen Vermögens zur Ermittlung des  Zugewinnausgleich.