Hausverkauf bei Scheidung?
Mein neuer Partner ist aktuell im Scheidungsprozess, ist offizielle Ehe ohne Ehevertrag. Es steht als Thema- gemeinsames Haus zu verkaufen. Beide stehen im Grundbuch als Eigentümer. Die noch-Frau ist im Oktober 2020 aus dem Haus freiwillig ausgezogen und in eine Mietwohnung mit der Tochter gezogen. Der Mann wohnt alleine im Haus.
Fragen:
- Einliegerwohnung im Haus ( seit langer Zeit vermietet) wurde vor 8 Jahren zugekauft und unterliegt in dem Fall dem Spekulationssteuer beim Hausverkauf. ca. 25.000,-. Muss dieser Steuer von beiden gleich zur Hälfte bezahlt werden oder, wie ich gelesen habe, nur die Frau, die ausgezogen ist zu tragen hat?
- Die Frau hat den Betrag für die evtl. Auszahlung genannt, falls der Mann das haus behalten würde, was unberechtigt hoch vorkommt. Marktwertpreis vom Haus EUR 875.000 abzüglich offenen Kredit EUR 275.000 ( soll der Partner, der im Haus bleibt, komplett übernehmen) = EUR 600.000 durch 2 = EUR 300.000 Aber sie hat noch EUR 40.000 draufgerechnet und möchte EUR 340.000,- als ihr Anteil haben.
- Die Begründung für EUR 40.000,- : Sie muß dann neue Wohnung kaufen und ihr entstehen dadurch Maklerkosten, Grundsteuer, Notar etc.
Wie wäre ihr Anteil eigentlich zu rechnen. Welche Kosten kann man berücksichtigen von der Mann' s Seite. Letztendlich kommen noch Änderungen und Notarkosten für' s Grundbuch, Kreditaufnahme, Zinsen etc.
Vielen Dank für die Antwort.
Elena B.
2 Antworten
Das wird kompliziert...Am Besten Anwalt einschalten...
Prinzipiell gilt Zugewinngemeinschaft - also es gehört beiden 50/50. Von dem Marktwert (Gutachter einschalten) werden ALLE Verbindlichkeiten abgezogen inkl. der Kosten... die 40.000,-€ haben damit meiner Meinung damit NICHTS zu tun... sie sind eine Eigenentscheidung der Frau...
Evtl auch noch Steuerberater... wegen Steuerfrage...
Da stimme ich zu, den Anwalt einschalten wäre meiner Meinung nach auch das Beste!!
Hallo Eliza,
deine Frage betrifft offenbar die rechtlichen Regelungen zum Zugewinnausgleich bei der Scheidung einer Ehe.
Der Zugewinnausgleich richtet sich danach, wie viel jeder Ehegatte jeweils während der Ehezeit an Vermögen dazugewonnen hat. Wenn der Scheidungsantrag bereits zugestellt wurde, steht bereits der Stichtag für die Berechnung fest.
Es liegt hier wohl im Interesse des Mannes, das Haus zu behalten bzw. das 100%-ige Eigentum daran zu erwerben. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die derzeitige Situation für ihn gar nicht schlecht ist. Denn auch wenn ihm das Haus nicht vollständig alleine gehört, kann er es derzeit alleine nutzen. Beide Ehegatten haben während der Ehezeit durch ihr Investment in das Haus 300.000 € dazugewonnen. Diese Summe stellt auch ihren Anteil am Haus dar, den der Mann kompensieren müsste.
Die 40.000 € können von ihr nicht auf die 300.000 € draufgerechnet werden, weil es sich um ihre persönlichen Aufwendungen handelt, die mit dem ursprünglichen Haus nicht mehr in Verbindung stehen.
Die Spekulationssteuer hat ebenfalls nichts mit dem Zugewinnausgleich nach der Scheidung zu tun. Sie ist nur fällig, wenn die Absicht der Gewinnerzielung mit dem Erwerb und Verkauf der Immobilie verbunden war. Demnach kann die Spekulationssteuer in deinem Fall nur die Frau betreffen, weil sie als Verkäuferin auftritt.