Hausteilung?

1 Antwort

Fangen wir mit dem Einfachsten an. Nämlich mit den kleinen baulichen Veränderungen. Da gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Theoretisch müsste zwar gefragt werden, aber so wie beschrieben, geht jeder von stillschweigendem Einverständnis aus.

Tatsache ist aber, jedem von Euch gehört ein "ideelles Viertel" vom Ganzen.

Ich habt zwei Möglichkeiten diese Situation zu ändern.

  1. Die kompliziertere Version. Ihr lasst das Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen und das Grundstück neu vermessen und auch in zwei genau definierte Flurstücke aufteilen. Dann wird für Dich und Deinen Mann und für die Eltern je ein Grundbuchblatt eingerichtet.
  2. Etwas einfacher. Ich geht zum Notar und teilt das Eigentum am Grundstück in zwei ideelle Hälften auf. Die eine (Eure) verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an den Räumen die Ihr nutzt, die andere ideelle Hälfte verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an den Räumen, die die Eltern bewohnen. Darin wird auch festgelegt, welche Teile von beiden Parteien genutzt werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da denke ich ist die 2 Version am einfachsten. Wissen Sie zufällig wie hoch dafür die Kosten sind das vornehmen zu lassen?

0
@Steffie085
Wissen Sie zufällig wie hoch dafür die Kosten sind das vornehmen zu lassen?

Das hält sich in Grenzen, weil keine Vermessungen nötig sind. Notar und Grundbuch richten sich nach dem Wert. Bei einem Haus normaler Größe denke ich etwa bei 2.500,- bis höchstens 4.000,- Euro.

0