Hauskauf von den Eltern mit Wohnrecht - Befristung, Steuern, Kaufpreis?
Hallo,
meine Frau und ich möchten meinen Eltern (68, 65, beides Rentner) das Haus (Wert ca. 130.000€, seit >30a im Eigentum) abkaufen und ihnen ein befristetes Wohnrecht einräumen und das Wohnrecht beim Kauf gegenrechnen.
Hierzu haben wir mehrere Fragen und würden uns über Rückmeldungen sehr freuen:
- Frage 1:
Das Wohnrecht soll befristet gelten und erlöschen sofern eine selbstständige Nutzung nicht mehr möglich ist (z. B. Pflegeheim). Hierzu soll auch eine Schutzfrist (z.B. 6 Monate) vereinbart werden für möglicherweise kurzfristige Aufenthalte im Pflegeheim o.ä.; Ziel soll sein, dass wir über das Haus verfügen können, sobald unsere Eltern dieses nicht mehr bewohnen (können).
Haben Sie hierzu Tipps / Anregungen / Empfehlungen?
- Frage 2:
Ich gehe davon aus, dass für uns beim Kauf keine Steuerpflichten anfallen. Fallen für uns denn Steuern an für eine fiktive Miete in Höhe des angesetzten Wohnrechts?
- Frage 3:
Fallen für meine Eltern Steuern an hinsichtlich des Kaufpreises (Einnahme) und / oder aufgrund des Wohnrechts (geldwerter Vorteil o.ä.)?
- Frage 4:
Für den Grundstückswert gibt es in NRW den BORIS NRW.
Gibt es etwas Vergleichbares um den Wert des Hauses (BJ 1910) zu ermitteln?
Herzlichen Dank
Sebastian
1 Antwort
Der Kaufpreis muss nicht exakt dem Wert entsprechen - jedoch sehr stark abweichen sollte er nicht. Das befristete Wohnrecht hat einen Wert, der dann auch zum Kaufpreis gehört. Das wäre zum Beispiel relavant für die Grunderwerbsteuer, die wiederum bei Euch nicht anfällt, da Ihr Kind und Schwiegerkind seid.
Beispiel: ~ Wert des Hauses mit Grundstück 130.000,-. Ihr zahlt den Eltern 100.000,- und räumt ihnen ein kostenloses Wohnrecht für 5 Jahre x 12 Monate x 500,- € (Nettomiete) = 30.000,- ein.
Denkt daran, dass die Eltern Euch 1 zu 1 die Betriebskosten zahlen und natürlich ihre eigenen Nebenkosten tragen.
Scheinbar soll das Wohnrecht ja kostenfrei sein.
Bei einem kostenlosen Wohnrecht, das wie oben genannt zum Kaufpreis gehört, fällt nichts an Steuern an für die Miete die nicht bezahlt wird.
Für die Eltern fallen keine Steuern an, da das Objekt > 30 Jahre somit auch > 10 Jahre ihr Eigentum ist.
Den ~ Hauswert und ~ Mietwert könnt Ihr auch mit dem Notar diskutieren und natürlich mit den Eltern. Einen Mietspiegel (Miethöhe verschiedener Objekte mit Alter und Lage) hat fast jede Kommune mitlerweile.