Hauskauf mit Privatdarlehen vom Verkäufer notariell beurkunden?

2 Antworten

Im Kaufvertrag hat der Darlehensvertrag NULL zu suchen, egal wie oder von wem der finanziert wird.

Es wird im Kaufvertrag die Kaufsumme festgelegt und die Fälligkeit.

Der Notar hat lediglich die Pflicht zu prüfen, ob der Käufer das überhaupt finanzieren kann.

In der Regel erfolgt dieses durch eine Finanzierungszusage der Bank des Käufers.

Der Notar ist nicht der wirtschaftlich Vormund der Vertragsschließenden.

"Er schuldet keine wirtschaftliche Beratung oder Belehrung. Eine Ausnahme kann nur dann eingreifen, wenn der Notar aus allgemeiner Amtspflicht (Betreuung) verpflichtet ist, nicht sehenden Auges zuzulassen, dass ein Beteiligter erhebliche Vermögensschäden erleidet, die durch einen kurzen Hinweis vermieden werden könnten (Quelle: Komm. Eylmann/Vaasen zu § 17 BeurkG.)

0
@FamilieWeiss

Die Prüfung "ob der Käufer das überhaupt finanzieren kann" gehört zu den Aufgaben des Finanziers (Bank) und nicht des Notars.

1
@Franzl0503

Danke für die Klärung - in unserem Fall ist das ausreichend geklärt und ein Fremdvergleich ist vorhanden.

0
@Franzl0503

Es geht nicht darum, das habe ich auch nicht geschrieben, dass der Notar die Finanzierung prüft.

Klar ist die Bank zuständig, was anderes behaupte ich auch nicht.

Der Notar lässt sich aber die Finanzierungszusage, z. B. von der Bank des Käufers, bestätigen, was auch richtig so ist.

Ist schon blöd, wenn alle erst nach der Unterzeichnung erfahren, dass der Käufer überhaupt keine Finanzierung hat bzw. diese gar nicht erst bekommt.

Und meiner Meinung nach gehört das auch zu seinen Aufgaben.

Und mein Notar möchte aktuell von dem Käufer meines Grundstücks die Finanzierungszusage der Bank. Ohne läuft da gar nichts. Geht immerhin um 1,8 Millionen.

0
Für das Privatdarlehen haben wir ein Formular des Steuerberaters

Wie kommt es dann zu dieser Frage:

Wie sähe eine Formulierung für den "Geldfluss" im Darlehensvertrag aus?

Den Satz sollte dann doch der Herr Kollege einsetzen, der auch den gesamten Text entworfen hat.

In die notarielle Urkunde, also den Grundstückskaufvertrag würde ich zur Klarstellung aufnehmen:

"Die Kaufpreiszahlung ist in einem gesonderten Darlehensvertrag geregelt."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für den Satz für den Kaufvertrag. Die Frage kommt daher, dass unsere Standard Vorlage für Privatdarlehen des Steuerberaters solch einen Satz nicht enthält, sollte aber auch kein Thema sein Ihn das formulieren zu lassen.

0
@FamilieWeiss

Ich will wirklich keine Kollegenschelte betrieben, aber wenn wir eine Textvorlage herausgeben, sehen wir immer nach, ob es für den Zweck des Mandanten passt. Ich kann ja keinen Finanzierungsvertrag für ein Auto rausgeben, wenn ein Haus finanziert werden soll (ist übertrieben). Man muss schon reinsehen, ob es passt.

Ich habe aber zugegeben auf dem Gebiet eine Paranoia, nachdem mal ein Provinznotar in meinem Heimatort einen von mir verfassten GmbH Vertrag für ein Bauträgerunternehmen hinterher für eine Kfz-Werkstatt kopiert hat.

0