Hauskauf mit Mängel

2 Antworten

Oder sollten wir uns an den Notar wenden?

Was könnte der für Euch tun? Zuständig wäre ein Rechtsanwalt. Allerdings frage ich mich, wofür:

Du glaubst Sachmängelansprüche zu haben, was ich allerdings nur schwer nachvollziehen kann. Es dürfte kaum ein gebrauchtes -um das geht es doch wohl, oder?- Haus geben in dem nicht schon mal ein Rohr geplatzt oder das Dach undicht geworden ist. Offenbahrungspflichtig wären diese Dinge nur dann, wenn die Ursache fortwirkt, dem Käufer z.B. arglistig verschwiegen wurde, dass sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet. Davon aber schreibst Du nichts. Und zu den "Mängeln" läßt Du uns Rätsel raten: Was sind das für Mängel?