Hausgemeinschaft?

1 Antwort

Die Mutter wird dadurch nicht für Euch verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Aber die Mutter muss ein Drittel der Miete mit Nebenkosten übernehmen. Sie hat - wenn ich das richtig weiss - einen doppelten Regelbedarf, plus zusätzliche Ausgaben, z.B. wegen Krankheit, etc., den sie behalten darf. Erst der Rest ihres Einkommens könnte bei Euch mit angerechnet werden.

Dafür entfallen die 200 Euro wegen der zu großen Wohnung, denn jetzt ist die Wohnung nicht mehr zu groß, wenn die Mutter mit einzieht.

Das heisst, ihr bekommt etwas weniger ALG 2, aber dafür muss die Mutter ihr Einkommen einsetzen.

Ich kann das aber nicht genau ausrechnen. Da hilft eine Anfrage beim Jobcenter.

Wenn die Mutter pflegebedürftig ist, dann bekommt ihr eine zusätzliche Unterstützung aus der Pflegeversicherung, sofern Du die Mutter pflegst.

Lieben dank.hab heute angerufen.es wäre zwischen 200 und 400€ weniger aber Hauptsache Mama ist bei uns und hat noch eine schöne Zeit

1