Haus und scheidung?
Ich habe vor der Ehe das Haus meiner Eltern bekommen und meine Eltern haben das Wohnrecht wobei nir mein Vater im EG wohnt. Da ich mir nicht sicher bzw schon sicher bin das mich meine Frau betrügt bzw mich unter psychischen Druck versetzt wollte ich informieren wie es finanziell bei einer scheidung aussieht. Ich stehe alleine im Grund buch und bin alleineigentümer schon vor der Ehe gewesen während der ehe bauten wir einen eigenen eingang wobei meine Frau darin nicjts investiert hat und ich den kredit alleine auf mich und meinen Vater genommen habe. Ebenso aht sie in den ganzen Haus keine investion vorgenommen auß 3 vorhaußmöbel jetzt wollte ich fragen was ihr nach einer scheidung zusteht? Bitte um Hilfe
3 Antworten

Ich kann @Snnoopy155 nur bestätigen. Unbedingt mit einem Anwalt arbeiten.
Es geht zwar "nur" um den Zugewinn, aber der kann hier sehr hoch ausfallen.
Bedenke, das Haus wurde mehr wert, einfach weil die Immobilienpreise höher sind.
Dann habt ihr umgebaut/angebaut, was den wert auch erhöht hat.
Der Kredit mit dem es finanziert wurde, wurde ja auch schon etwas getilgt. Auch die Verminderung des Darlehens ist eine Erhöhung des Nettovermögens.
Und dann ist ja Dein Vater inzwischen Älter und somit das Wohnrecht was abgezogen wird, weniger Wert.
Da können schon einige zehntausend Euro herauskommen als Wertsteigerung. Daher Rat vom Anwalt. Eventuell hat ja Dein Vater zur Kredittilgung beigetragen, was eine Schenkung wäre und damit Dein Anfangsvermögen erhöht.

Kann ich nachvollziehen nur versteh ich es nicht genau ? Vielen vielen Dank auf jeden Fall

Deine Frau erbt nur, wenn Du vor ihr verstirbst. Solltet Ihr Euch scheiden lassen, dann wird nur der Zugewinn aus der gemeinsamen Ehezeit geteilt. Da der Vater noch an dem Kredit, aufgenommen für Änderungen am Haus beteiligt ist, wird es nicht trivial den Zugewinn zu berechnen. Daher würde ich Dir dringend einen Anwalt empfehlen.

Der FS denkt nicht an Selbstmord, sondern nur an Scheidung. Deshalb erbt die Ex nichts.

Du kannst das Haus behalten und musst im Falle einer Scheidung nichts an die Frau zahlen. Sofern ihr keinen abweichenden Ehevertrag gemacht habt.
Ausnahme: von der Wertsteigerung des Hauses musst Du die Hälfte an die Ex zahlen. Also Vergleich: Wert des Hauses im Zeitpunkt der Scheidung minus Wert des Hauses im Zeitpunkt der Heirat. Von dieser Differenz bekommt die Ex die Hälfte.

Neben dem Haus wird die gesamte Vermögenssituation betrachtet:
Ehemann: Sein gesamtes Vermögen bei der Scheidung minus gesamtes Vermögen bei der Heirat. Die Hälfte des Zuwachses muss er an die Frau abgeben.
Ehefrau: Ihr gesamtes Vermögen bei der Scheidung minus gesamtes Vermögen bei der Heirat. Die Hälfte des Zuwachses muss sie an den Mann abgeben.
Nicht dazu rechnen Erbschaften, Lottogewinne und das, was man vorher schon hatte. Der Kredit, der zwischendurch aufgenommen wurde, vermindert das Vermögen des Ehemanns. Dadurch muss er weniger Zugewinn an die Ex zahlen.
(Dasselbe findet bei den Rentenanwartschaften statt.)
Und wie wird das Darlehen berücksichtigt, das der Ehemann gemeinsam mit seinem Vater in der Zugewinnzeit aufgenommen hat?