Haus überschrieben bekommen was muss meiner Schwester bezahlen?

4 Antworten

Schlag der Schwester vor, das Haus von einem unabhängigen Sachverständigen schätzen zu lassen.

Wenn Vater und Opa weiterhin wohnen bleiben sollen, dann muss der Nießbrauch berechnet und abgezogen werden.

Alles sollte dann in einem notariellen Vertrag (mit Grundbucheintrag) festgehalten werden und von allen (also auch von der Schwester) unterzeichnet werden.

Unabhängig davon kann dein Vater dir das alles auch so übertragen. Auch in diesem Fall brauchst du einen Notar. Die Schwester kann da nichts gegen machen, hat allerdings möglicherweise in den nächsten 10 Jahren einen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Ich bekommen nun mein Elternhaus zu lebzeiten meines Vaters überschrieben.

Wer ist Eigentümer - Großmutter oder Vater? Und es handelt sich um ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht der Großmutter?

Ich habe eine Zwillingsschwester die ihren Teil nun auch haben will.

Welchen Teil? ..... Sie kann nach dem Tod eines Elternteiles etwas erben, aber keinen Teil einer Schenkung einfordern.

Eigentümer ist noch mein Vater.

Nein es gibt kein eingetragenes Wohnrecht auch kein mündliches sie lebt bei mir da sie sich von ihrer kleinen Rente keine Wohnung regulär leisten kann.

Mein Vater möchte mir das Haus überschreiben ich soll im Gegenzug meine Schwester auszahlen. Heist sie soll ihren teil bekommen

Und jetzt geht auch schon die Streitereien über die Höhe los was sie an Geld möchte.

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Wir sind keine Wertgutachter! Wir können Dir nicht sagen, wie hoch der Wert des Grundstücks ist.

Im übrigen: Der größte Wert einer Immobilie steckt oftmals im Grundstück selber. In dem Stadtteil in dem ich wohne werden Baugrundstücke für 1000 bis 2000 Euro den Quadratmeter gehandelt. Bauträger kaufen bebaute Immobilien nur wegen des Grundstücks. Das Haus wird ohnehin abgerissen. Da ist der Zustand völlig egal.

Wie der Grundstückswert bei Dir in der Gegend ist wissen wir natürlich nicht.

Offenbar sollst Du durch den notariellen Vertrag mit Deinem Vater verpflichtet werden, der Schwester einen bisher noch nicht genau bestimmten Anteil auszubezahlen.

Da würde doch wohl naheliegend, diesen Anteil ganz genau zu beziffern, also einen bestimmten Betrag hinein zu schreiben. Man könnte das von Dir eingeholte Gutachten als Basis nehmen.

Deine Schwester mag anschließend noch soviel zetern und schimpfen. Dagegen unternehmen kann sie nichts.

Über den Wert mußt Du dich mit der Schwester einigen, es wird aber durch das Wohnrecht der Oma vermindert. Mir erscheint der Wert 150000 ok, es hängt aber von der Lage ab.