Haus kaufen,aber noch verheiratet!

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Der Gedanke ist durchaus angebracht. Lebt man in Zugewinngemeinschaft, dann ist für das Endvermögen entscheidender Stichtag die Beendigung des Güterstands, wobei da die Rechtshängigkeit des Scheidungsnantrags zählt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1375.html

Allerdings werden sich rein faktisch wahrscheinlich doch keine Ansprüche ergeben: Der Zugewinnausgleich bedeutet ja nicht, dass man halbe/halbe macht, sondern er bringt nur die Wertschöpfung in der Ehezeit zum Ausgleich. Der Kauf eines Hauses aber führt doch nicht zur Neuschaffung von Werten: Nimmt man für den Kaufpreis Eigenkapital, dann transformiert man nur eine Anlageform in die andere. Bei Fremdkapital sind die Schulden vom Hauswert abzuziehen.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann leite einen vorzeitigen Zugewinnausgleich ein. Der ist nach § 1385 Nr.1 BGB nach 3-jähriger Trennungszeit zulässig.