Haus aufstocken, fallen erneut Kosten für die Vermessung für Bauherr an?

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Es geht um die Vermessung für das Liegenschaftskataster. Dort werden aber nur die überbaute Fläche eingemessen. Wenn ein Stockwerk aufgestockt wird braucht hier nichts geändert werden. Baugenehmigung brauchts Du je nachdem ob ein B-Plan da ist, ein 34er Gebiet oder garnix. Beim B-Plan braucht man keine, nur Bauanzeige mit kopie der Liegenschaftskarte. Pläne braucht man zwar, muss die aber nicht einreichen. In der Bauanzeige muss angegeben werden, wer die Bauausführung überwacht. Zugelassenen Ingenieur wählen, Ingenieursausweiskopie beilegen, dann ist Statik prüfungsfrei. Es fallen nur Gebühren für die Bauanzeige (1999 35DM) an, und Honorar für Ingenieur/Architekt. Keine Ausfertigungsgebühren für Liegenschaftskarte wenn Du als Privatmann eine Kopie einreichst. Keine Genehmigungsgebühr, Keine Statikprüfungsgebühr. Liegenschaftskarte bekommst Du beim Katasteramt oder Bauamt der Gemeinde/Stadt. Kostet meist nix. Wenn ein 34er Gebiet dann musst Du genehmigen lassen. Wenn nix da ist auch.

Eine erneute Vermessung sollte nciht notwendig sein.

Wenn er die Geschossflächenzahl nciht überschreitet (was der Architekt prüfen muss), sollte es keine Probleme geben.

Es könnte aber sein, wenn es ja ein Neubau war, das man das erbaute Haus einmessen will.