Hauptwohnsitz in D und AT, Studium in AT, wo steuerpflichtig?
Fall:
I. Person X hat Hauptwohnsitz in Deutschland und Österreich.
II. Studium in Österreich.
III. Aktiendepot in Deutschland.
IV. Auf Aktiengewinne in der Vergangenheit steuern in Deutschland gezahlt.
V. Geringfügige Beschäftigung (485€) in Österreich.
VI. Krankenversichert in Deutschland.
Fragen:
1. Wie und wo steuerpflichtig?
2. Die steuerfreie Gehaltsgrenze einer geringfügigen Beschäftigung in Österreich liegt bei 485€, das sind 35€ mehr als in Deutschland. Muss Person X dann in Deutschland steuern zahlen?
Anmerkung:
Deutsche Krankenversicherung (TK) hat keine Bedenken geäußert.
2 Antworten

eigentlich müsstest in AT versteuern und auch versichern. Da du wohl ned super reich bist, isses Wurst.
warum in AT ? Weil anzunehmen ist, dass Wien/Graz/Innsbruck aufgrund deines dortigen Studiums dein Haupt Hauptwohnsitz ist wo du mehr als 180tage im Jahr verbringst. Das Depot ist komplett egal, da eh ein Steuerabkommen gibt. Solltest du krank werden, bekommst du in AT natürlich alle Akutleistungen - für speziellere Behandlungen musst halt nach DE.
kV Beiträge sind in at auch günstiger sowie die Steuern.

In Deutschland und Österreich.

Hauptwohnsitz in Deutschland und Österreich
Das geht schon mal nicht. Einer dieser Orte ist Dein Hauptwohnsitz. Wo befindest Du Dich die meiste Zeit? Dies wäre das Land Deines gewöhnlichen Aufenthalts (Grenzwert: 183 Tage im Jahr).
Nach §1 Abs. 1 EStG gilt: "Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig." Du hast im Inland einen Wohnsitz, also bist Du hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das schließt die Kapitalerträge und berufliche Tätigkeiten ein.
Die Besteuerung des Jobs in Österreich erfolgt jedoch in Österreich und über die Anwendung von DBA kommt es dann sehr wahrscheinlich zu keiner weiteren Belastung in der deutschen Einkommensteuererklärung.
Hättest Du in Deutschland keinen Wohnsitz mehr und weiterhin nur noch die Einkünfte aus dem Aktiendepot, dann wärst Du ein beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer nach §1 Abs. 4 EStG: "Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind [...] beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte [...] haben."
Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Was bedeutet das Konkret? Kannst du mir das ein wenig genauer erklären?