Hat Sohn Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich (zu Lebzeiten)?

4 Antworten

Erinnert mich an meinen Bruder! Ich habe ihm angedroht, mit ihm einen Gentest zu machen um den definitiven Nachweis zu erbringen, dass man ihn auf der Säuglingsstation vertauscht hat. Das hätte als angenehme Nebenfolge meinen Erbteil glatt verdoppelt. Aber der Kerl will nicht. Zumindest hat es ihm die Flausen ausgetrieben.

Aber mal zu Deinem Fall: Anspruch gibt es nicht. Droh dem Sohn einfach an, ihn zu enterben wenn er nicht mit der Jammerei aufhört.

Gentest machen lassen ;-) lach. .... jetzt gibt er Ruhe ? vielleicht weiß er tatsächlich mehr als du :-)). K.

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Nein, es gab mal vor vielen Jahren eine solche Regelung, als uneheliche Kinder noch nicht gleich gestellt waren.

Tatsache ist, Die Eltern können theoretisch alles einem Kind schenken und wenn sie danach noch 10 Jahre leben, dann ist das so und es gibt keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch mehr.

Der Sohn hat absolut keine Chnace etwas zu fordern, sondern er kann nur bitten.

Der Sohn hat absolut keine Chnace etwas zu fordern, sondern er kann nur bitten.

Wäre es anders, müsste man jeden Menschen davor warnen, Kinder in die Welt zu setzen.

Gründe dagegen gibt es auch ohnedies genug.

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@EnnoBecker

oh Graus, können die Kinder nicht einmal mehr den natürlichen Tod der Eltern abwarten ?

Erbausgleich berechtigt einfordern, um sich selbst Immobilieneigentum zu schaffen?

.... mir wird beim Lesen gerade bewusst wie Reich ich doch eigentlich bin, nicht gerade finanziell aber an zwei Kindern denen " Moral " noch kein Fremdwort geworden ist !

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@Gaenseliesel

Lischen ich gebe dir vollkommen recht.

Mein Bruder und ich haben zusammen mit einem (sehr viel jüngeren) Bruder meiner Oma und den Nachkommen der anderen Seite drei Grundstücke geerbt.

Momentan ist der Status so, dass mein Bruder und ich alles regeln und die Nachkommen der anderen Seite schlichtweg abgreifen.

Meinen Onkel interessiert das alles n Scheiß.

Zwischen meinem Bruder und mir wird es da keine Streitereien geben, aber wir sind zusammen sauer auf den Onkel und auf die Nachkommen der anderen Seite.

Ich muss den mal anrufen, den Onkel.

Übrigens:
Ich habe den Kontakt abgebrochen zu einer anderen Tante, weil sie drauf bestanden hat, das "Tante" vor ihrem Namen zu hören.

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@EnnoBecker

Ich denke, manchmal ist es für alle besser, es gibt nichts zu vererben ! Bei uns war es relativ einfach, die beiden Schwägerinnen wollten mit den 3 verpachteten Ackerflächen( Erbengemeinachaft) nichts mehr zu tun haben und haben alles notariell meinem Mann überschreiben lassen......und das ohne Gegenleistung !

Sollte es widererwartend Bauland werden, können sich beide Schwägerinnen darauf verlassen, das wir auch das ohne Streit hinbekommen ! Ich hasse familiären Unfrieden, das Leben ist zu kurz um es sich unnötig schwer zu machen.

Betr. Tante in der Anrede ! Das wird ne ältere Dame sein, oder?

Unsere, meine Jahrgänge sind da wohl schon toleranter. Auch die Freunde meiner Söhne sprechen mich mit Vornamen an. So etwas wäre noch zu Zeiten meiner Eltern undenkbar und unhöflich geradezu. So ändern sich die Zeiten, ich komm damit klar und finde es ok !

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@Gaenseliesel

Ich hab derweil mal meinen Onkel angerufen. Einfach mal so. Damit er wieder ein bisschen näher an der Familie ist. E<r hat aber auch einen Scheiß durchmachen müssen.....

Das wird ne ältere Dame sein, oder?

Das kommt auf die Sichtweise an. Aus dem Blickwinkel meiner vier Kinder gehöre ich auch zu DER Generation. Trotzdem kriegen die Kinder meiner Schwester gehörig eins aufs Maul, wenn ich das Wort "Onkel" vernehmen sollte.

Einen Onkel habe ich am Fuß. Einen großen sogar.

Und nein, sie kriegen nicht physisch was auf den Mund. Eine entsprechende Ansprache genügt da.

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@EnnoBecker

Onkel angerufen - siehste und schon ist die Sichtweise eine andere, gerechtere. Man vergißt oftmals, jeder hat so sein Päckchen zu tragen. Nicht hinter allem steckt pure Absicht. K.

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Kann ein Sohn zu Lebzeiten von seinen Eltern einen vorzeitigen Erbausgleich berechtigt einfordern

Nein, das kann er nicht :-O

Tatsächlich muss niemand seine Kinder gleichmäßig beschenken oder unterstützen zumal dann nicht, wenn man sich das garnicht leisten kann.

Über die Zuwendung an die Tochter besteht ein Ausgleichsanspruch im Erbfall, sofern der nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Und bis zu euren beiden Erbfällen muss der Sohn auch mit erbrechtlichen Ansprüchen warten: Lebzeitig schuldet ihr ihm rein garnichts und könnt über euer Vermögen verfügen wie ihr das für richtig haltet.

Wie verhält man sich gegenüber derart fordernden Kindern?

Wäre er kinderlos, haltet ihm doch entgegen, dass er auch euren Erbanspruch an seinem Nachlass schmälerrt, ohne dass ihr gleichermaßen vorzeitig euer Erbe fordert.

Dann, dass es wenig Sinn macht, ihn Geld zu schenken, dass innerhalb von 10 Jahren zurückgefodert werden würde, wenn ihr eure Pflegekosten nicht mehr aufbringen könnt.

Schliesslich, woher er meint, das er überhaupt und wenn, wieviel er einmal irgendwann erbt: Er kann bestenfalls von einem Pflichtteilsrecht in der Höhe ausgehen, wie euer Nachlass im Erbfall ausfällt. Und über euer Testament gebt ihr eben keine Auskunft.

Funktioniert fast immer wenn man andeutet: Wir können noch ganz anders, wenn du dich jetzt schon ungerecht behandelt fühlst und Forderungen erhebst, die dir garnicht zustehen. So wie du uns keine Rechenschaft über deine Vermögensverwendung schuldest, erwarten wir deinen Respekt gegenüber unseren Entscheidungen auch von dir.

G imager761

Verlangen kann er nichts.

Aber natürlich fühlt sich der Sohn benachteiligt.

Vielleicht können sie ihm glaubhaft versichern, daß die Schenkung im Testament ausgeglichen wird.

Achtung ohne Testament würde das nicht korrekt ausgeglichen.