Hat man rechtlich irgendeine Chance geschenktes Geld zurück zu verlangen?

3 Antworten

Kommt drauf an.

  1. Ein Geschenk kann man zurück verlangen bei grobem Undank, oder wenn der Empfänger sich einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat. z. B. schwere Straftat gegen den Schenker.

  2. Wenn die Schenkung zweckbestimmt war, zum Beispiel mit Blick auf eine Heirat.

rechtlich gesehen

Wie sonst? Mit der Pistole?

Und rechtlich gesehen gibt es Möglichkeiten, z.B. bei grobem Undank, bei Zweckspenden, bei Verarmung des Spenders. Genaues kann man nur bei Kenntnis der individuellen Umstände sagen.

Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers grob undankbar verhält, wenn er beispielsweise den Schenker schwer beleidigt oder gar tätlich angreift.

Ausgeschlossen ist im Allgemeinen jedoch eine Rückforderung bei kleineren Pflicht und Anstandsgeschenken, zu denen etwa Geburtstagsgeschenke gehören.

http://www.rechtslexikon.net/d/schenkung/schenkung.htm

Um die "schwere Verfehlung" zu präzisieren - es gibt ein BGH-Urteil (man erspare mir, jetzt danach zu suchen), nach dem die Trennung von Partnern (auch Ehe~) nicht in diese Rubrik fällt, selbst wenn dabei die Fetzen fliegen.

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@Mikkey

Zum Glück für so manch einen......;-)

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