Hat es Vorteile, wenn man mehr als vier Prozent des Bruttoeinkommens in Riester-Rente investieren?

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Das kommt auf deine Einkommensverhältnisss und somit auf deine Einkommensteuer an. Ein maximale Einzahlung von 2.100 EUR kann zu einer zusätzlichen Steuererstattung führen.

Du kannst die Beiträge für die Riester-Rente bis max. 2.100 EUR ganz normal in deiner Steuererklärung angeben. Zeile 75 im Mantelbogen Sonderausgaben. Das Finanzamt ist verpflichtet eine Günstigerprüfung für dich zu machen. Es prüft, was günstiger für dich ist, die Zulagen oder ein Steuerermäßigung. sollte eine Steuerermäßigung herauskommen, bekommst du die Differenz aus Steuerrückzahlung minus Zulagen noch zurückgezahlt.

Beispiel: Zulage 154 EUR + Kinderzulage 1 Kind 185 = 339 EUR Zulagen vom Zulagenamt.

Wenn dein steuerliches Ergebnis aber 580 EUR Steuerermäßigung ergeben würde, würdest du die Differenz von 580 EUR minus 339 EUR = 241 EUR zu den Zulagen, die du bereits erhalten hast, zusätzlich erhalten.

Nein, die Zuschüsse sind begrenzt.

Aber es gibt die Theorie, das sich höhrere Einzahlungen trotzdem lohnen, weil Riesterverträge Abgeltungssteuer frei sind und die Erträge erst bei der Rentenauszahlung versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).

Ausserdem die Frage der Günstigerprüfung im Zusammenhang mit der Steuerklärung.

http://www.abgeltungssteuer-ratgeber.de/riester-rente-und-ruerup-rente.html

Über die Fördergrenze von 4% des Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzuzahlen hat nur dann einen steuerlichen Vorteil, wenn man damit nicht über den maximal geförderten Betrag in Höhe von € 2.100.- pro Jahr kommt. Die Riester-Förderung (Steuer- und Zulagenförderung) ist auf € 2.100.- pro Person und Jahr begrenzt. Durch eine so genannte Überzahlung erhöht sich zwar die Rente, allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die Riester-Rente systembedingt (durch die gesetzlich vorgeschriebene Garantie) höhere Kosten also eine Privatrente haben kann. Deshalb ist es sinnvoller, diese Privatrente, oder wenn steuerlich sinnvoll, die Basis- (Rürup-)Rente als weitere Altersvorsorge zu verwenden, wenn mehr gespart werden soll. Das Überzahlen von Riester-Verträgen wird häufig unter dem Aspekt empfohlen, dass damit die Altersvorsorge Insolvenz-, bzw. Hartz-IV-geschpützt sei. Dies ist aber nicht korrekt. Der Insolvenz- und Hartz-IV-Schutz bezieht sich rein auf vom Staat geförderte Beträge in der Ansparphase. Da aber bei Riester nicht mehr als die o.g. € 2.100.- gefördert werden, unterliegt der übersparte Beitragsanteil nicht dem Insolvenz- bzw. Hartz-IV-Schutz.