Hat ein Unfallhelfer Anspruch auf Schadensersatz, wenn er bei der Hilfe verletzt wird?

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Unfallhelfer sind gesetzlich versichert, wenn ihnen im Rahmen ihrer Hilfeleistung etwas zustößt.

Insbesondere hat er gegen Unfallverursacher auch Ansprüche.

http://www.presseanzeiger.de/infothek/recht-gesetz/433573.php

Es wird jedoch im Einzelfall zu prüfen sein, ob der Unfallhelfer beispielsweise zumindest fahrlässig den eigenen Schaden selbst herbeigeführt hat, oder ob dies ursächlich auf den ursprünglichen Unfallverursacher zurückzuführen ist.