Hat die Höhe des Unterhalts negative Auswirkungen auf den Kindergeld Abzweigungsantrag?

1 Antwort

Muss es denn ein Abzweigungsantrag sein? Die Mutter kann doch das KG weiterleiten.

Oder sie kann einen Antrag auf Kontoänderung stellen. Ich habe jedenfalls schonmal selbst als Vertreterin der Mutter ein Formular unterschrieben, damit das KG an das Kind gezahlt wird

Der gezahlte Unterhalt unterschreitet ja jedenfalls die Höhe des KG. Würde der Vater 250 zahlen, so hätte er Anspruch auf Auszahlung des KG, aber nicht die Mutter.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi-q6eh2qb-AhUlM-wKHY4DCE0QFnoECA8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fdatei%2Fantraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf&usg=AOvVaw2t6Ag8A6jR63UuHhc4S-UW

Danke fürs Feedback

Ja die Mutter könnte es weiterleiten, aber es reicht wenn das Konto der Mutter eine Pfändung hat oder das Konto ist nicht gedeckt und schon hat man den Salat. Alles schon bei Bekannten erlebt. Kostet nur Ärger und Zeit und empfehle ich keinem.

Wenn man etwas selber in der Hand hat, dann immer selber regeln. Deswegen ist der Abzweigungsantrag das Beste für den Sohn, dann obliegt es seiner Verantwortung.

Warum würde der Vater wenn er 250 oder mehr zahlt, dann dass Kindergeld bekommen? Der Vater könnte auch 300 zahlen

Auf welcher Basis/Gesetz wird das bestimmt?

Der Sohn hat mit der Freundin einen eigenen Haushalt/Adresse und etc.

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@Listander

Eine Abzweigung geschieht ja ohne Zustimmung der Kindergeldberechtigten. Dafür müssen die Voraussetzungen des Par. 74 EStG vorliegen.

Aber wie gesagt, kann das KG auch mit Zustimmung der Mutter (ob auch der Vater zustimmen muss, weiss ich nicht) direkt an das Kind überwiesen werden. Nachteil für die Mutter: Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorlagen und eine ungerechtfertigte Zahlung vorlag (was sie gar nicht mitbekommt), ist trotzdem die Mutter rückzahlungspflichtig. Anders bei der Abzweigung, da wäre das Kind selbst rückzahlungspflichtig.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjCtYnp3qv-AhWStqQKHQPpDNEQFnoECAsQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Festg%2F__74.html&usg=AOvVaw3rAN-cLOVKVpeo7Ij6DrP_

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@Andri123

Da der Vater weniger als KG an Unterhalt zahlt, liegen die Voraussetzungen für eine Abzweigung m.E. vor.

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