Hat der Makler Anspruch auf Courtage?
Ich habe eine Frage: Erstmals habe ich ein Objekt zum Verkauf von einem Immobilienmakler im Internet gesehen. Dann haben wir einen Besichtigungstermin mit diesem Makler vereinbart. Während des Termins haben wir festgestellt, dass wir kein Interesse daran habe das Haus mit dem vom Makler angebotene Preis +Maklercourtage zu kaufen. Meiner Meinung nach ist das Haus nicht so viel wert.
Einige Wochen später habe ich dasselbe Objekt im Internet als Privatverkauf gefunden und zwar für einen günstigeren Preis. Ich bin bereit das Haus für diesen Preis zu kaufen. Ich mache mir aber Sorgen, dass der Makler nun bei einem Kauf die Courtage von mir verlangen würde. hat der Makler überhaupt einen Anspruch darauf, diese Courtage von mir zu verlangen? Wenn ja, wie lange?
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Totaler Quatsch!! Es können sogar mehrere Makler ein Objekt anbieten, da es verschiedene Makleraufträge gibt. Es kommt nur darauf an ob der oben benannte Makler den Nachweis zur Gelegenheit zum Abschlusss eines Kaufvertrages erbracht hat! So wie es aussieht hat er mit Zusendung eines EXposés bzw. bei einer Besichtigung den Nachweis erbracht, in wieweit der Preis einen gefällt oder nicht ist nebensächlich und auch Verhandlungssache. Die Provision steht dem Makler bis 2 Jahre zu, beginnend mit Abschluss bzw. bei Ende des Nachweisjahres. MfG
- Sie sind scheinbar nicht bereit für Leiszung zu zahlen, sie wollen den Makler umgehen, mit der Fragestellung hier hoffen sie auf juritische Hilfe. Ich hoffe ihr Chef bezahlt sie auch nur ab und zu.
2. Im übrigen soviel zum Vertragsrecht, ein Vertrag besteht durch Angebot und Annahme, dies ist nicht zwingend schriftlich erforderlich. Wer glaubt das jemand aus Spaß an der Freude Geld in Anzeigen und Zeit investiert, sollte mal nachdenken.

Das ist eine recht heikle Situation. Du hast das Objekt durch den Makler kennengelernt. Offenbar aber hat Dir der Makler keine Information über Name und Anschrift des Verkäufers gegeben, was dazu gehört wenn er seine Provision verdienen will:
Allerdings sei für Dich eines mal klargestellt: Du kannst nicht erwarten durch eine kostenlose Anfrage in einem Forum einen Fall geklärt zu bekommen bei dem es auf alle Details der Sachverhaltsgestaltung ankommt. Wenn Du Sicherheit haben willst, dann beauftrage einen Rechtsanwalt und laß Dich von dem beraten.
Wer Leistungen eines Maklers in Anspruch nimmt hat einen Maklervertrag abgeschlossen. Es gibt auch mündliche Maklerverträge....... wie sind Sie in das Haus bei Besichtigung hineingekommen? Es muss Ihnen jemand aufgeschlossen haben, entweder der Makler oder der Eigentümer - Da beide bei der Besichtigung dabei waren wussten sie auch von einander- somit gab oder gibt es einen Maklervertrag- der mit Ihnen im übrigen nichts zu tun hat, denn Sie hatten beim Makler angerufen und baten um Besichtigung und nicht beim Eigentümer. MfG
Den Verkäufer habe ich bei der Besichtigung kennengelernt, er war anwesend. Wie oben genannt hat er keinen Maklervertrag abgeschlossen.