Hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein Recht den Wohnort des Arbeitnehmers zu bestimmen?

1 Antwort

Bei privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern wird der Arbeitgeber natürlich darauf achten, daß von Arbeitsorten abweichende Wohnorte nicht ein Problem für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitnehmers darstellen. Generell ist hier jedoch alles möglich.

Für insbesondere Beamte und wenige andere Berufsgruppen kann ein Dienstherr bzw. Arbeitgeber jedoch eine Residenzpflicht einfordern.

Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Residenzpflicht_%28Beruf%29