Hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein Recht den Wohnort des Arbeitnehmers zu bestimmen?
Haben Arbeitgeber ganz grundsätzlich gesehen ein Mitspracherecht bei der Wahl des Wohnortes der Arbeitnehmer oder kann man wohnen wo man will, solange gewährleistet ist, dass man die Arbeitszeiten einhält? Wenn man beispielsweise Familie in Berlin hat und in München arbeitet und immer hin und herfliegt, könnte der Arbeitgeber dies verbieten, da das Risiko einer Verspätung zu groß ist?
1 Antwort
Bei privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern wird der Arbeitgeber natürlich darauf achten, daß von Arbeitsorten abweichende Wohnorte nicht ein Problem für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitnehmers darstellen. Generell ist hier jedoch alles möglich.
Für insbesondere Beamte und wenige andere Berufsgruppen kann ein Dienstherr bzw. Arbeitgeber jedoch eine Residenzpflicht einfordern.
Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Residenzpflicht_%28Beruf%29