Hartz 4 und Kindergeld Berechnung, Überzahlung?
Schönen guten Tag, komme ich mal gleich zur Sache.
Unsere Tochter, Geboren am 7.11.17 erhält nun Geld von der Arge sowie von der Familienkasse.
Für die letzten 2 Monate wurde der volle Betrag nachgezahlt von Arge.
Nun erhielten wir fast zur gleich den Bescheid der Kindergeldkasse.
Wo ihr zusätzlich nochmal je 192€ für beide Monate gezahlt wurde.
Da die Arge allerdings deren Nachzahlung (was wir erhielten) nicht mit dem Kindergeld verrechnet haben, besteht nun die Frage.. verlangen sie nun im nachhinein deren "Überzahltes" Geld zurück, oder besteht in dem Fall keine Überzahlung? Wie wird das nun Geahndet? In dem heute erhaltenden Bescheid von Arge wurde sie nun von dem 1.1 - 31.5 neu berechnet (wo sie allerdings 194 statt 192€ Kindergeld anrechnen, was aber ein anderes Thema ist)
Wichtige Informationen:
Den Bescheid von dem Kindergeld erhielten wir erst heute wie die genannten Nachzahlungen (von der Kindergeldkasse). Somit wird dieser morgen direkt bei der Arge abgegeben.
** Die Berechnung kam zusätzlich heute von der Arge wo das Kindergeld mit angerechnet wird, woher wissen sie es, dass es nun Bewilligt wurde und weshalb wurden 2 Euro mehr berechnet als wir bekommen?
Besteht die Möglichkeit, dass sie das "Überzahlte", falsch Berechnete Geld von den vor 2 Monaten (was ohne Kindergeld Verrechnet wurde) nicht zurück verlangen, da sie wohl wie bei ** beschrieben ja nun mit Angerechnet haben für die nächsten 5 Monate?
Das ganze sorgt uns nun gerade, da wir nicht wissen ob sie das Geld zurück wollen, natürlich könnten wir warten und schauen was sie sagen die nächsten Tage oder Wochen, aber natürlich würden wir auch gerne im Vorhinein ein wenig die Meinung oder sogar vielleicht das wissen anderer erfahren.
Vielleicht wissen ja genau Sie, was die Arge da nun macht. Oder können uns sagen wie es nun weitergeht und was wir evt. beachten müssen.
Vielen Dank für Lesen ich freue mich schon auf Zahlreiche Antworten.
1 Antwort
Unsere Tochter, Geboren am 7.11.17 erhält nun Geld von der Arge sowie von der Familienkasse.
Hat sie denn schon ein Konto? Oder erhaltet Ihr Geld für die Bedarfsgemeinschaft, wo die Tochter mitgerechnet ist?
Wenn das Kindergeld in dem Bescheid, der für die Zeit ab dem 07. 11. 2017 ergangen ist, nicht abgezogen wurde, dann würde in der Tat eine Rückzahlung erfolgen müssen.
Aber auch dafür würdet Ihr einen Bescheid bekommen.
Habt Ihr schon das Geld für die Erstausstattung bekommen?
Schönen guten Tag. Das Geld wird bei uns als Bedarfsgemeinschaft Verrechnet und kommt somit auf mein Konto. Die Erstausstattung erhielten wir bereits 2 Monate vor Entbindung. Und bezüglich des Kindergeld Bescheides, hätten sie es doch vorab schon Verrechnen können. Soweit ich weiß, Berechnen sie gerne Kindergeld bis der Bescheid vorliegt ob man es Überhaupt erhält. Daher hatte mich es sehr gewundert. Zudem erhält dann auch meine Freundin noch "Elterngeld" da steht die nächste Frage im Raum. Berechnen sie das dann auch noch zusätzlich an. Und wir müssen den nachher Geld zahlen, oder ziehen sie es von uns ab. Oder wurde das einkalkuliert, fragen über fragen. Und Informationen kann uns komischerweise keiner beim Amt geben. Bin wirklich mal gespannt, was für Probleme oder unnötige Komplikationen noch auf zu kommen, weil sie ja alles schnell fertig haben wollen, aber jedes mal alles neu Berechnen müssen, weil erforderliche Unterlagen erst nachgereicht werden können.