Hartz4 komplett gestrichen?
Vor 6 Monaten haben mein damaliger Lebensgefährte und ich uns getrennt. Wir wohnen noch in einer Wohnung die es aber erlaubt das jeder sein eigenes reich hat. Das wurde damals von mir auch so beim jobcenter angegeben. Und es wurde darauf hingewiesen das ein Mitarbeiter sich gerne vor Ort ein Bild machen kann. Ich bekam darauf hin mein eigenes Geld und den mietanteil. Letzte Woche ging mein Mitbewohner da er um diese Jahreszeitimmer 3-4 Monate arbeitslos ist Wetterbedingt , zum jobcenter um ergänzend zu seinem Arbeitslosengeld hartz4 zu beantragen. Da wurde er schon darauf hingewiesen das wir wohl betrügen würden und doch noch eine Bedarfsgemeinschaft sind.
Kurz darauf bekam ich einen Brief vom jobcenter das mir komplett das Geld gestrichen ist. Ich solle beweisen das wir keine Bedarfsgemeinschaft sind.
Ich schrieb das wir getrennte Konten haben auf das der jeweils andere auch keinen zugriff hat. Das wir jeder für sich Rechnung zahlen , einkaufen , waschen, kochen, das kühl und Vorratsschrank halbiert sind. Das jeder selber sein Geschirr spült......
Das reicht der arge nicht aus .was nun?
2 Antworten

Wenn jemand sagt, so geht es nicht, dann muss er auch sagen können, wie es geht.
Deshalb stellst Du der ARGE die Frage (schriftlich!), was als Nachweis ausreichen würde bzw. in welcher Form ihr den Nachweis führen sollt damit es anerkannt wird.
Ggfs. nicht an den SB, sondern direkt an den Dienststellenleiter.
Dann muss wohl die Justizkasse ein paar Euro für Beratungshilfe ausgeben, die Du beantragen solltest bzw. Ihr. Und dann zum Anwalt.