Hartz 4, Freund Ausbildung Schwangerschaft
Hallo ihr lieben, also zur Zeit bin ich in der 32 SSW und wohne noch bei meinem Vater. Ich beziehe ALG 2 und möchte nächsten Monat zu meinem Freund ziehen. Dies habe ich dem jobcenter auch mitgeteilt. Mein Freund verdient im Monat knapp 900 Euro, er ist 21 Jahre alt und die wohnung in der er lebt bezahlt er selber (450 Euro). Mein ALG 2 ist bis zum 30.9 bewilligt. Was steht mir danach zu? (Oktober) Da ich Elterngeld ja erst mit der Geburt beantragen kann? Mein bearbeitet meinte mein Freund muss für mich aufkommen und auch dann wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre beantrage (150 pro Monat) meinte er steht mir vom Jobcenter nichts mehr zu. Da die 450 Euro die meinem Freund dann ubrig bleiben plus 150 Euro Elterngeld und Kindergeld von unserem Kind reichen
Ist das rechtens? Danke schon mal
3 Antworten
Also ich habe die Elternzeit auf zwei Jahre genommen und bekomme 300€ Elterngeld monatlich. Zusätzlich bekomme ich Kindergeld und ALG 2. Mein Freund ist voll berufstätig und bekommt rund 1100€ monatlich und wir müssen Miete in Höhe von 471€ warm bezahlen. Vom Amt bekommen wir 490€ monatlich. Jetzt ist mein Sohn 13 Monate und da kann man zusätzlich noch Betreuungsgeld und Erziehungsgeld beantragen...was natürlich wieder vom ALG 2 abgezogen wird. Ich bin der Meinung, dass dein Freund nicht für dich aufkommen muß, weil ihr immer Unterstützung vom Amt bekommt. Beantrage vor der Geburt noch Erstausstattung, Umzugskosten, etc. Das steht dir alles zu. Auch wenn dein Bearbeiter anderer Meinung ist.
Sieh mal ob Du hiermit weiterkommst:
http://www.brutto-netto-rechner.info/arbeitslosengeld-2-hartz-4.php
Naja ich habe es schon mehrmals ausgerechnet laut Rechner steht mir weiterhin ALG 2.zu...Antwort meines Sachbearbeiters diese Rechner wären nicht richtig... Ich kann ja hier mal 'zeigen' wie viel Geld wir haben werden.
Freund: 780 Euro Ausbildungsgehalt 180 Euro Kindergeld
Ich (ab Geburt des Kindes) 300 Elterngeld 180 Kindergeld für baby
Miete 450 Euro warm (Die bezahlt wie oben beschrieben mein Freund)
Kindergeld für mich kann ich ab nächstes Jahr wieder beantragen.wenn ich auf Ausbildungsuche bin
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Also ich muss mich gerade herzlich bedanken, da ich endlich mal eine Antwort bekommen habe, die für mich verstandlich ist. Es ist schwierig für junge Menschen in solch einer Situation richtig zu handeln, da die meisten die Entscheidungen v Jobcenter einfach so hinnehmen... Nun ja das mit der Entscheidung ob ich 150/300 Euro nehme hängt nun mal davon ab ob ich ALG 2 bekomme, sollte dies nämlich nicht der Fall sein wie ich bisher dachte hätte ich 300 Euro genommen, da ich ich im Oktober nächstes Jahr Eine Ausbildung beginnen möchte. Nun ja sollte ich jedoch ALG 2 bekommen werde ich 150 Euro Elterngeld beantragen da ich die ja trotz Ausbildung dann weiterhin bekomme. Nun ich möchte das Jobcenter nicht ausnutzen wie es vllt hier über kommen sollte, nur leider bin ich auf das Geld angewiesen da ich bisher immer nur 6 Monate in über Firma gearbeitet habe (über kurzarbeits Firmen)
Und entschuldigt meine Schreibfehler, da ich über Handy schreibe
Rhina Bitte, das ist nicht das Geld des Jobcenters, sondern alle Ämter und Behörden werden von Steuergeldern finanziert !
Hallo !
Das geht hier ganz schön durcheinander bei Dir ;-)
Hast Du meine untere Antwort auf Deine 1. Frage eigentlich schon gelesen ?
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Als Erstes einmal Alles Gute für Deine weitere Schwangerschaft und die Geburt Deines Kindes !
Jetzt zu Deiner Frage. Es steht Dir so Einiges zu ;-)
Dieses würde ich sofort beantragen !
Da Du Schwanger bist, hast Du auch das Recht auf vorrangige Behandlung bei Vorsprachen in Ämtern und Behörden !
Die darlehensweise Beantragung von z. B.:
Erstausstattungsgeld für Deine / Eure neue Wohnung (Bett, Waschmaschine, Kühlschrank usw.).
Geld für Deine Umzugskosten, Mietkaution . . .
würde ich bei dem für Dich zuständigen Teamleiter und nicht Bearbeiter vornehmen.
Kindermässig steht Dir nicht nur Kindergeld, sondern auch Zusatz- / Extrageld, welches an das Kindergeld von z. B. 184 EUR für das erste und zweite Kind gekoppelt ist, zu.
Kindergeld wird bei der Arbeitsagentur, bzw. der Familienkasse beantragt.
Viel Glück !
Tax Tips Online
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Du hast mit obiger Antwort: -- "Hartz 4, Freund Ausbildung Schwangerschaft" -- gewissermassen eine Antwort auf Deine eigene Frage gestellt . . . klingt komisch, ist aber so. Da kommt Jeder durcheinander.
Also, bei Fragen deklariere (bezeichne) bitte auch Deinen neuen Beitrag als Frage und nicht wie oben als Antwort.
Übrigens, Deine Rechtschreibung ist ziemlich gut ;-)
Die Rechner dürften einigermaßen korrekt sein, dein SB liegt falsch, wobei du dich schon bei der Fragestellung entscheiden solltest, ob du 150€ Elterngeld oder 300€ beantragst.
Du hast die freie Wahl.