Hartz 4 Empfänger als rechtliche Betreuer

1 Antwort

Kann das Jobcenter den Sohn auf das väterliche Vermögen verweisen, das der Sohn anzapfen soll bevor er weiter Hartz 4 kriegen kann?

Nein, das kann das Jobcenter nicht und sollte der Sohn ein durch das Gericht festgelegter ehrenamtlicher Betreuer werden, wird auch die Aufwandsentschädigung, die er dafür erhält, nicht mit dem ALG II verrechnet.

http://btdirekt.de/index.php/themen-fuer-berufsbetreuer/umschau/1025-keine-anrechnung-der-aufwandsentschaedigung-ehrenamtlicher-betreuer-auf-alg-ii