Handy wurde beschlagnahmt?

2 Antworten

Dein Handy ist offensichtlich Beweismittel, entsprechend wird es beschlagnahmt (§ 94 StPO).

Habe ich das recht es umgehend zurück zu fordern?

Fordern kannst du alles. Solange das Handy aber noch als Beweismittel benötigt wird, wird deine Forderung keinen Erfolg haben.

Im Übrigen verweise § 94 Abs. 4 StPO:

Die Herausgabe beweglicher Sachen richtet sich nach den §§ 111n und 111o.
Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Nein.

Du hast das Recht die Beschlagnahme von einem Gericht anordnen zu lassen. Bei so einem Verfahren wird das aber mit Sicherheit schon geschehen sein. Diesen Beschluss kannst du einsehen und hast dann die Begründung, warum es beschlagnahmt wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung