handwerkliche Eigenleistung am Haus versteuern??

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für mich wäre es mal interessant zu erfahren, um welche Steuer es eigentlich geht.

Bei der Umsatzsteuer ist der Fall klar: § 3 (9a) Nr 2 UStG bestimmt, dass die die unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt werden.

Bei der Ertragsteuer fehlt mir hier eine gesetzliche Grundlage. oder ich sehe sie nur nicht. Privatentnahme von Material und/oder Personalleistungen ist klar, aber ein fiktiver Erlös?

Ich habe auch keine Ahnung, was das Finanzamt will. Ich habe morgen erstmal einen Termin beim Steuerberater. Ich danke Dir trotzdem für Deine Infos

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