Handwerkerrechnung verspätet für Vorjahr erhalten, was tun?
Hallo ich hab nun erst eine Handwerkerrechnung für den Leistungszeitraum Ende 2017 erhalten. Da ich die Steuererklärung bereits im Mai abgegeben habe, was muss ich tun? Kann ich die Rechnung in der Steuer 2018 angeben oder wie sollte ich verfahren?
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"Kann ich die Rechnung in der Steuer 2018 angeben" - na klar, wir haben doch 2018.
Schließlich geht es nicht um die Leistung, sondern um die Zahlung.
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correct 23.06.2018, 19:15
@LittleArrow
Schon, aber das ist bei der Fragestellung an den Haaren herbeigezogen.

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... zumindest, wenn es sich um haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach § 35a EStG oder Werbungskosten für Anlage V handelt.
Bei einem Betrieb mit Buchhaltung nach HGB würde man das anders sehen.